Beim ADAC steht zum Beispiel das. Ich denke mal, das müsste doch reichen, dass alle wissen, was Sache ist.
Anhängerkupplung abnehmen?
Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Fahrten ohne Anhänger oder Fahrradträger nicht abgenommen werden. Es gibt keine Vorschrift, die dazu verpflichtet. Sie dürfen daher mit abnehmbarer Anhängerkupplung fahren, auch wenn diese nicht benutzt wird. Es droht kein Bußgeld. Einzige Ausnahme: Wenn das Kennzeichen durch die Anhängerkupplung verdeckt wird. Der ADAC empfiehlt dennoch, die Anhängerkupplung nach Gebrauch abzunehmen.
Was passiert bei einem Unfall?
Die Anhängerkupplung, die über die Gesamtlänge des Fahrzeugs hinaussteht, wird oft beim Rangieren oder beim Ein- und Ausparken vergessen. Das kann schnell zu Schäden an anderen Fahrzeugen führen. Bei Auffahrunfällen kann sich der Schaden am gegnerischen Fahrzeug durch die Anhängerkupplung vergrößern.
Der Grund: Durch die vorstehende Kugel mit ihrer geringen Aufprallfläche erhöht sich der Druck, der auf das andere Fahrzeug punktuellauftrifft. Je nachdem, wie Winkel und Aufprallort sind, können so auch bei niedrigem Tempo erhebliche Schäden entstehen. Typische Folgen sind eingedrückte Kotflügel oder verzogene Rahmen. Treffen hingegen nur die Stoßstangen zweier Fahrzeuge aufeinander, die die Kraft verteilen, sind die Schäden im niedrigen Geschwindigkeitsbereich deutlich geringer als mit Anhängerkupplung.
Kann die Versicherung kürzen?
Aufgrund der höheren Unfallgefahr könnte bei nicht demontierter Anhängerkupplung wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr eine Mithaftung angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang – soweit ersichtlich – noch nicht von den Gerichten entschieden.