Hallo Zusammen,
Wie seht ihr eigentlich das Thema Lieferverzug?
Autohändler dürfen den Auslieferungstermin für einen neu konfigurierten Neuwagen um sechs Wochen überschreiten. Das regeln die Neuwagenverkaufsbedingungen (NWWB), die von den allermeisten Autohändlern verwendet werden. Habt man z.B. also eine Lieferung in ungefähr zwölf Wochen vereinbart, darf sich der Verkäufer auch 18 Wochen Zeit lassen. Lässt der Verkäufer sich allerdings länger Zeit, dann solltete man ihn anmahnen und in Verzug setzen.... So habe ich es letztens bei Finanztip gelesen. Ausnahme wäre höhere Gewalt (Pandemie etc.), aber davon sollte man doch in 2023 nicht mehr ausgehen dürfen oder?
Klar habe ich dadurch den Wagen nicht schneller, aber immerhin könnte man sich evtl. einen Schaden ersetzen lassen, der durch den Verzug entstanden ist (Verzugsschaden), z.B. einen Leihwagen mieten bis der Neuwagen da ist, und dann die Kosten dafür vom Händler zurückverlangen. Oder
vom Kaufvertrag lösen, wenn eine zu stellende Nachfrist (normalerweise 14 Tage) abgelaufen ist.
Was denkt ihr?
Liebe Grüße !