Beiträge von Llama-power

    Llama-power:

    1."zu erwarten" ist ist in Gesetztestexten gleichzusetzen mit "möglich", das ist halt so. Genauso wie "sollte" bedeutet das es durchzuführen ist sobald es ökonomisch und technisch möglich ist, "muss" ist der Terminus das es unmittelbar umzusetzen ist.

    Ich hab damit öfters beruflich zu tun und leider auch immer mit ein paar neunmalklugen die meinen da rumdiskutieren zu müssen. Ich hab das so nicht bestimmt und die Gesetzte bzw. Verordnungen nicht gemacht, ich muss zum Glück nur immer wieder darauf hinweisen DAS und WIE sie zu befolgen sind.

    2. Dein Verweis auf das Gerichtsurteil hinkt leider gewaltig, hast du den ganzen Text bzw. die Urteilsbegründung gelesen? Der Käufer bekommt keine Rückabwicklung obwohl keine Felgen mit ABE drauf sind weil die Neuanschaffung von Felgen mit ABE unter der 5% Schwelle liegen die in Bezug auf den Kaufpreis vorliegen.

    1 und 2 hängen direkt zusammen. @2: ja, habe ich. Du auch? Ich kontere dein „das ist halt so“ mit dem spannenden Ausschnitt aus der Urteilsbegründung:

    Zitat

    aa) Zwar führt das Fehlen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) bezüglich der Felgen (vgl. § 22 StVZO), für die - was im Revisionsverfahren mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgerichts zu unterstellen ist - auch eine Einzelbetriebserlaubnis nach §§ 21, 22 Abs. 2 Satz 4 StVZO oder ein Nachtrag zur Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§ 22 Abs. 3, § 19 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StVZO) nicht vorlagen, nicht ohne Weiteres dazu, dass gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. Vielmehr setzt dies voraus, dass die - mit der Nutzung nicht zugelassener Felgen für die Winterräder verbundene - nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer verursacht (vgl. VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 31. Mai 2011 - 10 S 1857/09, juris Rn. 27, 29 [zur Umrüstung eines Motorrads mit Carbonrädern]; KG, Urteil vom 27. März 1998 - 2 Ss 341/97 - 3 Ws (B) 76/98, juris Rn. 7, 9).

    Ausweislich der Gesetzesmaterialien ist weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung ausreichend, um die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO erlöschen zu lassen (BR-Drucks. 629/93, S. 17; VGH Baden-Württemberg, aaO Rn. 31; vgl. auch KG, aaO). Dem steht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entgegen (BR-Drucks. aaO). Erforderlich ist daher, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (VGH Baden-Württemberg, aaO; OLG Köln, NZV 1997, 283, 284; KG, aaO Rn. 9; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 40, 41). Dabei lässt sich das Maß der für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis erforderlichen Gefahr nicht abstrakt und absolut bestimmen. Denn der zu fordernde Wahrscheinlichkeitsgrad hängt von der Bedeutung der gefährdeten Rechtsgüter und dem Ausmaß des möglichen Schadens ab (VGH Baden-Württemberg, aaO Rn. 32). Behörden und Gerichte haben daher für jeden konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die betreffende Veränderung - sei es durch unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils, sei es durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils - eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur für möglich erscheinen, sondern erwarten lässt (VGH Baden-Württemberg, aaO Rn. 31, 32; OLG Köln, aaO).

    @Diskussion sein lassen: passt. Ich hab‘ den Eindruck, dass das hier echt nicht das richtige Forum für mich ist. 🫡

    Es bringt natürlich überhaupt nichts. Diese Schaltung wird nicht zertfiziert sein, anstonsten hätte @Kurti281062 das bereits eingangs erwähnt und sie auch nicht wieder ausgebaut. Damit ist nach dem Einbau die Betriebserlaubnis erloschen. Es gibt nichts weiteres zu diskutieren.


    Das ist nur eine Behauptung, die Du nicht belegst.


    Macht echt Spaß mit euch😂


    Wie soll sowas deiner Meinung nach denn zertifiziert sein?

    Zu deiner Frage wegen Pragraph 19, siehe Absatz 2 Satz 2, "zu erwarten ist" ist gleichgesetzt wie "möglich"..

    Warum denkst du das? (Echtes Interesse) Der BGH ist da gegenteiliger Meinung:

    BGH, Urteil vom 11.12.2019 - VIII ZR 361/18
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 10. Zivilsenat - vom 13. November 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben,…
    openjur.de


    Zitat

    Das auf einer abchüssigen Strasse ein lösen der Haltevorrichtung durch einen evt. Fehler in dem Gerät möglich ist (50/50) kann nicht bestritten werden.

    Das kann man schon bestreiten (hiermit geschehen). Das Gerät betätigt ja nur den Schalter. Selbst mit Fehler im Gerät und daraus resultierender Schalterbetätigung schaltet sich das System ja nicht einfach aus, der Fahrer muss beim NX4 im Stand zusätzlich das Bremspedal betätigen um das System zu deaktivieren. Abgesehen davon muss ja dann auch noch eine Gefährdung eintreten, normalerweise sollte der aufmerksame Fahrer das Losrollen ja sofort bemerken und reagieren können (besser: müssen. Auf die ganzen Assistenzsysteme darf sich der Fahrer ja ohnehin nicht verlassen).


    Klar trägt er die Verantwortung, dass das Modul ordentlich gebaut und eingebaut ist. Ebenso, dass es keine anderen Systeme ungewollt beeinflusst. Aber pauschal mit der „Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz ist futsch“-Keule zu wedeln ist hier auch übertrieben. Gerade in einem technischen Forum sollten wir doch etwas differenzierter und vor allem konstruktiver auftreten.

    Meine Güte, ist das hier ein toxisches Forum. Lasst den Guten Mann doch sein Ding durchziehen und macht ihm nicht verbal alles kaputt. Warum sind abweichende Meinungen hier eigentlich immer so schlimm, warum ist die der Hyundai-Weg immer der richtige? Und alle, die es sich anders wünschen sind auf dem Holzweg? Wir sind hier doch nicht in der Kirche, seid doch mal etwas weltoffener.


    /offtopic


    Zum Thema: das Lederzeug finde ich auch nicht schön, die Schaltung finde ich gut. Dass die Betriebserlaubnis erlöschen soll - dafür würde ich mir gerne mal einen Beleg, oder zumindest ein Indiz, durchlesen. Die bisher gegebenen Argumente „nicht an Elektrik pfuschen, nicht an Sicherheitsrelevanten Systemen rumspielen“ ziehen so einfach ja nicht. Von den drei Gründen aus §19 StVZO erkenne ich hier keinen. Und selbst wenn (bitte, haut mal ne Quelle raus), dann erklärt ihm doch, wie er es richtig macht und an eine Einzelabnahme kommt.

    G E N A U !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Erkläre bitte !!!!!!!!!!!

    erbärmliches Gejaule 8| für mich ;)

    Also wenn du das Geräusch aus dem YT-Video meinst - das ist das VESS, also das künstliche Geräusch. Wie alle anderen schon geschrieben haben kommt das aus dem Lautsprecher fahrerseitig beim Kühlergrill und wird immer aktiviert wenn der Antrieb eingeschaltet, nicht auf P geschaltet und das Auto unter 30 km/h schnell ist. Damit auch blinde Leute dich kommen hören. Kann man wohl leider nicht abschalten.

    Warum schwieriger machen als es ist? Ist es dieses Geräusch?


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    Hi Leute


    hab’ seit kurzem einen ‘23er Plug-in, Trend, Assistenz-Paket. Soweit tolles Auto, paar Kleinigkeiten nerven (wie natürlich bei jedem anderen Auto auch). Eine dieser Kleinigkeiten: mit Abstandsregeltempomat fährt das Auto einfach rechts an langsameren Autos vorbei. Hatte vorher einen Seat, der hat auf der Autobahn artig verzögert wenn der linke Vordermann mal wieder langsamer war als ich.


    Jetzt die Frage aller Fragen: ist da was kaputt? Habt ihr das auch so? Oder kann ich das evtl. sogar irgendwo einstellen?


    BDA sagt mir dazu irgendwie nix, ne Suche im Forum hat mich auch nicht weitergebracht, und Tante Google zeigt mir, dass BMW-Fahrer, die vorher Audi gefahren sind, das gleiche Problem haben wie ich jetzt.


    Grüße