An Deiner Aussage war nichts verkehrt. Bitte nicht falsch verstehen. Ich habe sie nur ergänzt. Lassen wir's gut sein.
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Eigentum und Besitz – ein Unterschied
Sicherungsübereignung bedeutet, dass der Kreditnehmer zum Zweck der Absicherung das Eigentum an einer beweglichen Sache – hier an dem Fahrzeug – an den Kreditgeber überträgt. Gleichzeitig verbleibt ihm aber der Besitz an der Sache, das heißt sie befindet sich weiter in seiner Verfügung und er darf sie für eigene Zwecke nutzen. -
das Thema lässt dir auch keine Ruhe
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Das ist ja genau der Grund, warum es Rechtsanwälte gibt. Es gibt halt nicht nur schwarz und weiß sondern vieles mehr.
Aber grundsätzlich scheint hier der doch recht einfache und mittlerweile verständlich rübergebrachte Unterschied von Eigentum und Besitz nicht bei jedem schon zu sitzen. Dabei ist das gute alte BGB so interessant zu lesen. Nur aufpassen, es gibt im Recht Begriffe, die dort etwas anderes bedeuten als in der Umgangssprache.
@tosch Sorry, ich weiß, aber wenn dann so eine Aussage kommt, dann wird es schwierig.
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ich hatte auf der vorherigen Seite einen Link zum Thema in ein juroforum gepostet.Auszug:
Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.der Kaufvertrag ist entscheidend!
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Juraforen liebe ich. Mir tun echt die Profs leid.