Rechtsprechungen

  • kurz: die Bank besitzt den Brief, Eigentümer bleibt der Halter


    jetzt sollte man besser zum Thema zurückkehren.

  • Nee, andersrum.
    Die Bank bleibt meist der Eigentümer und der Halter Besitzer, weil das Fahrzeug ja in seinem Einflussbereich ist.
    Daher findest Du bei vielen Rechnungen auch den Satz: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Obwohl Du es schon im Besitz (Nutzung) hast.


    Aber nun gut. Zurück zum Thema.

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    Einmal editiert, zuletzt von Raumgleiter ()

  • Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache gehört. Das nicht abbezahlte Auto gehört der Bank. Sie ist Eigentümer.
    Besitzer ist derjenige, welcher die Sache körperlich in der Hand hält. Also derjenige, welcher das Auto nutzt, ist der Besitzer.

  • Wenn Du jemandem das Auto stiehlst, wirst Du Besitzer aber Du kannst daran nie Eigentum erlangen.


    Ok, nun aber raus hier, es wird Zeit, sich auf Sylvester vorzubereiten.


    Gruß
    Andreas

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  • Besitzer und Eigentümer sind aber zwei unterschiedliche Dinge, die es zu trennen gilt. Wenn Du immer schön zahlst, bleibst Du von Beginn an Besitzer des Wagens. ;)


    Naja, das ist schon ein gravierender Unterschied.
    Das ist wie Gewährleistung und Garantie. Das wird auch immer verstöpselt.
    Ich finde schon, dass man sich hier genau ausdrücken sollte.


    Gruß
    Andreas

    Hallo Raumgleiter Andreas,
    was war denn dann verkehrt an meiner Aussage in Beitrag #6, wo du ja wohl glaubtest, ich hätte das nicht richtig getrennt.? " Bis zur restlosen Zahlung Eigentum der Bank "
    So wie @Ubs auch erwähnt, ist es meines Erachtens völlig richtig. Aber sind wir Juristen ?

    Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache gehört. Das nicht abbezahlte Auto gehört der Bank. Sie ist Eigentümer.
    Besitzer ist derjenige, welcher die Sache körperlich in der Hand hält. Also derjenige, welcher das Auto nutzt, ist der Besitzer.

  • was war denn dann verkehrt an meiner Aussage in Beitrag #6, wo du ja wohl glaubtest, ich hätte das nicht richtig getrennt.? " Bis zur restlosen Zahlung Eigentum der Bank "

    Verkehrt? Wie die Folgediskussion gezeigt hat, besteht da ein gewisser allgemeiner Informationsbedarf für daran Interessierte.
    Und der Besitz ist eher nicht das komplizierte an der Geschichte.wink.png


    Aber es ist ja jetzt durch.


    Ich bin kein Jurist aber es gibt auch andere Studiengänge, die einen mit Rechtsfächern vollstopfen. Berufsbedingt bin ich da vielleicht etwas konditionierter.


    Das hat auch in meinen Augen nix mit Korinthenkackerei zu tun. Ich finde es immer gut, wenn sich Leute korrekt ausdrücken und nicht über etwas reden und dabei ständig die falschen Begrifflichkeiten verwenden.


    So, aber jetzt ist das Thema für mich wirklich durch. Hoffe, es hat Dich nicht gestört. Es sollte nicht nerven. :thumbup:


    Gruß
    Andreas

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