Rechtsprechungen

  • Na,ja vielen Käufern aber auch viel Ärger und Laufereien ersparen. :) Es wird damit endlich ein Gleichgewicht hergestellt.

  • Zitat: Mit der vom Landgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Zahlungsbegehren weiter.


    Bleibt aber auch erst mal abzuwarten, wie die nächste Instanz entscheidet.

  • Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Sachen ...


    Ich finde 2,5 Monate zur Lackausbesserung und Wiederauslieferung durch das Autohaus recht lang. Da scheint noch etwas anderes eine Rolle zu spielen, was nicht in der Klage erwähnt wird. Zumal die geforderten 1300 Euro in keinem Verhältnis zu den 528 minus 300 => 228 Euro Euro strittigen Mehrkosten für den Lackierer stehen.


    Grundsätzlich hat der Verkäufer eine mangelfreie Sache zu liefern. Und das hat er nicht getan, ebenso lehnte er die Mangelbeseitigung durch eine vom Kunde vorgeschlagene Fachwerkstatt ab. Ich bin kein Jurist - hier würde ich als Laie zugunsten des Kunden entscheiden.

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  • Jedenfalls hat die Beklagte langen Atem bewiesen und sich nicht abwürgen lassen. Dies hat der BGH ebenfalls so gesehen und der Beklagten recht gegeben.

  • Nur so als Beobachtung am Rande:
    Sollte der Schaden durch den Transport entstanden sein, dann tritt die Versicherung des Transportdienstleisters dafür ein. Und die hätte sicherlich jede fachgerechte Reparatur zahlen müssen. Also vermute ich frech, dass der Schaden entweder schon vorher bestand oder der Verkäufer das Auto bewusst unversichert transportieren ließ.


    Für den Marsch durch alle Instanzen sind 1300 Euro Streitwert wirklich Peanuts. Die Anwälte werden wesentlich mehr gekostet haben - denn ich denke, dass zum Standardsatz kein Anwalt bis zum BGH zieht.


    Wie gesagt: da steckt sicher viel mehr hinter als das, was vor Gericht diskutiert wurde.

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  • Da die Beklagte sich im Recht befand, was auch bestätigt wurde, hat die Klägerin ( EU Händler) das Nachsehen und muß alle Kosten tragen. DIe Gebühren der RA richten sich nach den Gebührenordnungen für RA die gestaffelt ist, die Gerichtskosten sind auch nach Instanzen festgelegt, wobei sich das alles am Streitwert orientiert. Wobei immer gesehen werden muss das Entscheidungen der Bundesinstanzen nicht immer am Streitwert sondern an der grundsätzlichen Sachverhaltsklärung orientiert sind.

    Einmal editiert, zuletzt von DAhn ()

  • Wo liegt der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer denn ?
    Garantie von Gewährleistung zu unterscheiden ist einfach, für mich jedenfalls.