Aktuelle Lieferzeiten Hyundai Tucson

  • Also, wenn dein Händler dir einen Vertrag gegeben hat, in dem er sich selbst verpflichtet einen Ersatzwagen zu stellen- bei Nichteinhaltung von Lieferzeitangaben, dann wäre das doch sehr verwunderlich- obgleich er sich dann vor Kunden nicht mehr retten könnte, wenn die das hier lesen^^


    Ich hab noch nie davon gehört, und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das es sowas gibt...bin aber sehr gespannt was die anderen dazu sagen :)

  • Moin Svennjo,


    bei mir im Vertag steht das im Kleingedruckten auf der Rückseite so drauf. Sorry !

  • So in etwa:



    "....Lieferverzug liegt vor, wenn eine fällige Lieferung trotz Mahnung nicht erfolgt ist und der Verkäufer schuldhaft die Lieferung verzögert oder unterlassen hat, d. h. wenn der Verkäufer die Ware nicht zum vereinbarten Termin an den Käufer liefert. Denn nicht bei jedem Kauf wird die Kaufsache sofort unmittelbar an den Käufer übergeben. Häufig wird ein bestimmter Liefertermin (z. B. 01.05.2014) oder die Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z. B. Lieferung innerhalb zwei Wochen) vereinbart. Der Käufer hat dann einen Anspruch darauf, dass die Ware zum vereinbarten Liefertermin geliefert wird. Erhält er die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so kann er entweder den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen...."

  • So in etwa:



    "....Lieferverzug liegt vor, wenn eine fällige Lieferung trotz Mahnung nicht erfolgt ist und der Verkäufer schuldhaft die Lieferung verzögert oder unterlassen hat, d. h. wenn der Verkäufer die Ware nicht zum vereinbarten Termin an den Käufer liefert. Denn nicht bei jedem Kauf wird die Kaufsache sofort unmittelbar an den Käufer übergeben. Häufig wird ein bestimmter Liefertermin (z. B. 01.05.2014) oder die Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z. B. Lieferung innerhalb zwei Wochen) vereinbart. Der Käufer hat dann einen Anspruch darauf, dass die Ware zum vereinbarten Liefertermin geliefert wird. Erhält er die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so kann er entweder den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen...."

    Ich bin kein Jurist :)


    Aber, hast du ein EU Modell? Bzw. läuft dieser Vertrag für ein EU Import?


    Es steht ausdrücklich "bei Verschulden des Verkäufers" und nicht der Zulieferer.
    Dann "bei ausgemachten Liefertermin", die meisten sichern sich aber mit einem "voraussichtlich" oder "vorerst" ab.
    Die Schuldfeststellung wird da mehr als schwierig.

  • Ich bin kein Jurist :)
    Aber, hast du ein EU Modell? Bzw. läuft dieser Vertrag für ein EU Import?


    Es steht ausdrücklich "bei Verschulden des Verkäufers" und nicht der Zulieferer.
    Dann "bei ausgemachten Liefertermin", die meisten sichern sich aber mit einem "voraussichtlich" oder "vorerst" ab.
    Die Schuldfeststellung wird da mehr als schwierig.

    Naja, Jurist bin ich natürlich auch nicht. :)


    Ich habe ein D-Modell. Soviel ich weiß gilt das unabhängig, ob D oder EU.
    Es geht ja um den Verkäufer. Der gibt den Schaden, wenn es zum Tragen kommt an den Hersteller weiter.
    Der Hersteller hat ja auch Verpflichtungen an den Händler. Und der Händler an den Käufer.


    Es gibt noch einen Unterschied: Verbindliche oder Unverbindliche Terminzusage.
    Ich hatte eine Verbindliche und einen dem entsprechenden Vertag, leider aber gerade nicht zur Hand.
    Bin aber die Punkte mit dem Händler durchgegangen, da ich so ziemlich genau bin 8o


    Hier noch mal ein anderer Link:


    Lieferfrist


    Aber ich möchte nicht darum Streiten, vielleicht haben einige auch andere Erfahrung. Ich kann nur das Wiedergeben,
    was ich weiß und hoffe nicht falsch damit zu liegen. Ansonsten , ein dickes SORRY.

  • Aber es wird einen Unterschied machen, als Verkäufer, ob man quasi im Werk ein Modell bestellt, oder man als EU Import Händler sich an einem Auto-Pool bedient und hofft das man was ab bekommt :)
    Für letzteres wäre eine garantierte Terminzusage mehr als merkwürdig.
    Aber warten wir es ab :)

  • Aber es wird einen Unterschied machen, als Verkäufer, ob man quasi im Werk ein Modell bestellt, oder man als EU Import Händler sich an einem Auto-Pool bedient und hofft das man was ab bekommt :)
    Für letzteres wäre eine garantierte Terminzusage mehr als merkwürdig.
    Aber warten wir es ab :)

    Da muß ich Dir allerdings Recht geben. Soweit habe ich nicht überlegt ;)

  • Ich gebe euch absolut Recht. Ich werde heute nochmal genau in den Vertrag nachlesen. Ich glaube aber zu wissen, dass Unverbindlich geschrieben steht. Liefertermin: Juni


    Der Verkäufer sagte mir, dass Hyundai momentan Probleme in der Herstellung des DCT hat. Ja das mag alles sein, dann darf er aber nicht schreiben, dass das Fahrzeug im April zugelassen ist. Dann gehe ich nämlich davon aus, dass das Fahrzeug schon existiert!!!
    Irgendwie kommt mir das alles sehr spanisch vor. Hat der Verkäufer zu hoch gepokert, dass das Fahrzeug schon rechtzeitig da ist?


    Gruß Norman

  • Was mich wundert, wenn es um Probleme/Verzögerungen in der Produktion geht-


    Ich dachte immer, dass EU Importe "fertige" Autos sind, die halt im Ausland herumstehen.


    Gibt es denn auch EU Importe, die quasi als Neubestellung noch gebaut werden?

  • Also ich denke das man keinen Anspruch auf einen Leihwagen hat..da wird sich kein Hersteller und kein Händler zu hinreißen lassen. Wenn du einen fahrbaren Untersatz bekommst, dann auf Kulanz. Das wird dann kein Neuwagen oder einer deiner bestellten sein. Und ich denke wenn man da mit Anwalt droht und den tanzenden Derwisch rausläßt, dann verhärten sich die Fronten noch mehr. Und Fakt ist, der Hersteller hat den längeren Arm und auch mehr Geld im Klagefall.