Also, wenn dein Händler dir einen Vertrag gegeben hat, in dem er sich selbst verpflichtet einen Ersatzwagen zu stellen- bei Nichteinhaltung von Lieferzeitangaben, dann wäre das doch sehr verwunderlich- obgleich er sich dann vor Kunden nicht mehr retten könnte, wenn die das hier lesen^^
Ich hab noch nie davon gehört, und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das es sowas gibt...bin aber sehr gespannt was die anderen dazu sagen