Rechtlicher Hintergrund
Die Problematik „Was ist eine Tageszulassung?“ wurde vom Bundesgerichtshof bereits festgelegt. Ein Auto mit einer Tageszulassung ist elementar als Neuwagen zu definieren. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass zwischen dem Datum der Produktion und dem des Verkaufes nicht mehr als zwölf Monate liegen dürfen. Der Kilometerstand des Fahrzeuges muss sich zwingend in der Nähe der Null bewegen. Fazit: Ein Auto mit Tageszulassung gilt in der Regel als Neuwagen. Bei der Gewährleistung sollte man sich die Frage „Was ist eine Tageszulassung?“ jedoch lieber zweimal stellen. Denn die gesetzliche Gewährleistung beginnt bereits mit der Tageszulassung. Wird der Wagen dann bei einer 36-monatigen Garantiezeit beispielsweise erst nach sieben Monaten verkauft, bleibt dem Autokäufer lediglich noch eine Garantiezeit von 29 Monaten bleiben.