Kann das Ärger( etwas,viel,sehr viel) mit Polizei und/oder Versicherung geben?
Sowohl als auch.
Rückleuchten sind nach § 22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig und sind mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet. Jegliche Veränderung führt zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit dann automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Solange es niemand merkt gibt es natürlich auch keine Problem, aber wenn doch dann ...
Gruß Jim