Hallo, da ich einen Rücktritt vom Kaufvertrag einmal vollzogen habe (VW Golf): Der geschilderte Vorgang erfüllt sie Voraussetzungen zum Rücktritt. Sollte der Händler (er ist der Ansprechpartner, nicht Hyundai, Mit Hyundai muss sich der Händler einigen) nicht zustimmen wird ein Rechtstreit erfolgreich sein. Für diesen Zeitraum einen Leihwagen (eine Nummer kleiner) nehmen, dieser kann in Rechnung gestellt werden. Der Abzug für Nutzung ist sehr gering. Bei mir waren es bei einem Neupreis von 24000 Euro, 17000 km Laufleistung nach 9 Monaten genau 1200 Euro..
Aber wichtig: Dein Vertragspartner ist der Verkäufer, nicht Hyundai.