Bei mir im Juni 2024 Angebot für Brink abnehmbar am HEV `FL auch 1400€ . Damals gab`s keine andere Möglichkeit; das Facelift war gerade frisch. Wer`s preiswerter bekommt, auch gut.
AHK für N-Line
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Ja, das ist nicht gerade sehr sportlich anzusehen.
Aber ist wesentlich praktischer als eine abnehmbare AHK.
Die hatte ich nämlich bei meinem letzten TLE und mir war das gefummelt unter dem Wagen eine Qual.
Also habe ich sie dauern dran gelassen, bis mir mein Schwager sagte, dass bei einem Auffahrunfall ich eine Teilschuld bekommen würde, wenn ich sie dran lasse.
Da ich aber die AHK ständig für unseren Fahrradträger benötige ist der Nutzen mehr wert als die Optik.
Im übrigen ist unser Tucson auch kein Sportwagen,
Bei einem Porsche oder Ferrari sieht das anders aus.
Guten Morgen zusammen,
Das mit der Teilschuld bei einem Auffahrunfall ist Quatsch.
Eine abnehmbare AHK braucht bei Nichtbenutzung definitiv nicht abgenommen zu werden.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn die AHK Teile des Kennzeichens verdeckt.
Gruß Christian
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Da kommt es auch darauf an,
in welchem Jahr und in welcher Region Du das hast einbauen lassen!
vor anderthalb Jahren Region, NRW
Von einer Firma, die nur Anhängerkuplungen verbaut
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Guten Morgen zusammen,
Das mit der Teilschuld bei einem Auffahrunfall ist Quatsch.
es gibt vielleicht keine Teilschuld,
Oder Bußgeld,
Aber wird nachgewiesen,
das am Deinem Fahrzeug,
dadurch höher Kosten bei der Reparatur entstanden sind,
könnte es sein, dass du diese selbst zahlen muss!
Nur,
wie die das beweisen wollen, bleibt mir ein Rätsel!
Und einige gesetzliche Grundlage gibt es anscheinend auch nicht,
Hängt dann doch wohl vom Versicherer ab!
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Beim ADAC steht zum Beispiel das. Ich denke mal, das müsste doch reichen, dass alle wissen, was Sache ist.
Anhängerkupplung abnehmen?
Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Fahrten ohne Anhänger oder Fahrradträger nicht abgenommen werden. Es gibt keine Vorschrift, die dazu verpflichtet. Sie dürfen daher mit abnehmbarer Anhängerkupplung fahren, auch wenn diese nicht benutzt wird. Es droht kein Bußgeld. Einzige Ausnahme: Wenn das Kennzeichen durch die Anhängerkupplung verdeckt wird. Der ADAC empfiehlt dennoch, die Anhängerkupplung nach Gebrauch abzunehmen.
Was passiert bei einem Unfall?
Die Anhängerkupplung, die über die Gesamtlänge des Fahrzeugs hinaussteht, wird oft beim Rangieren oder beim Ein- und Ausparken vergessen. Das kann schnell zu Schäden an anderen Fahrzeugen führen. Bei Auffahrunfällen kann sich der Schaden am gegnerischen Fahrzeug durch die Anhängerkupplung vergrößern.
Der Grund: Durch die vorstehende Kugel mit ihrer geringen Aufprallfläche erhöht sich der Druck, der auf das andere Fahrzeug punktuellauftrifft. Je nachdem, wie Winkel und Aufprallort sind, können so auch bei niedrigem Tempo erhebliche Schäden entstehen. Typische Folgen sind eingedrückte Kotflügel oder verzogene Rahmen. Treffen hingegen nur die Stoßstangen zweier Fahrzeuge aufeinander, die die Kraft verteilen, sind die Schäden im niedrigen Geschwindigkeitsbereich deutlich geringer als mit Anhängerkupplung.
Kann die Versicherung kürzen?
Aufgrund der höheren Unfallgefahr könnte bei nicht demontierter Anhängerkupplung wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr eine Mithaftung angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang – soweit ersichtlich – noch nicht von den Gerichten entschieden.
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Also so ganz Quatsch ist die Geschichte mit der abnehmbaren AHK also nicht, wie Buick1955 aus dem ADAC Auszug mitgeteilt hat.
Wenn also die Schäden durch die Kupplung größer sind als bei abgenommener Kupplung, kann die Versicherung dich haftbar machen.
Aber das ist dann jedem selbst überlassen wie er das handhabst.
Mir geht das ständige an und abnehmen auf den Wecker, insbesondere im Frühjahr und Sommer, wenn wir Fahrradtouren machen.
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es gibt vielleicht keine Teilschuld,
Oder Bußgeld,
Aber wird nachgewiesen,
das am Deinem Fahrzeug,
dadurch höher Kosten bei der Reparatur entstanden sind,
könnte es sein, dass du diese selbst zahlen muss!
Ich denke, es geht hier eher um höhere Schäden beim Unfallgegner.
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Mir geht das ständige an und abnehmen auf den Wecker, insbesondere im Frühjahr und Sommer, wenn wir Fahrradtouren machen.
Schwenkbare Kupplung schafft Abhilfe.
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Und bei einer starren Anhängerkupplung ist natürlich nicht die Möglichkeit, auch bei Gesetzesänderungen sie dann abzunehmen, um nicht mehr zu bezahlen. Bei einem Unfall, auch wenn man nicht schuld ist. Wenn man das genau liest, geht es ja daraus hervor, dass dadurch das andere Auto mehr beschädigt wird.
Und bisher ist noch kein Urteil darüber gefällt worden, was sich aber auch ganz schnell ändern kann und dann gibt es ein Problem für die Leute, die sie nicht abnehmen können und einen Unfall haben mit der Starrenkuplung
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Und bei einer starren Anhängerkupplung ist natürlich nicht die Möglichkeit, auch bei Gesetzesänderungen sie dann abzunehmen, um nicht mehr zu bezahlen. Bei einem Unfall, auch wenn man nicht schuld ist. Wenn man das genau liest, geht es ja daraus hervor, dass dadurch das andere Auto mehr beschädigt wird.
Und bisher ist noch kein Urteil darüber gefällt worden, was sich aber auch ganz schnell ändern kann und dann gibt es ein Problem für die Leute, die sie nicht abnehmen können und einen Unfall haben mit der Starrenkuplung
Das Problem ergibt sich bei einer starren nicht.
Bei abnehmbarer/schwenkbarer kannst du das Betriebsrisiko durch abnehmen/schwenken verringern. Tust du das nicht hätte ein Schaden geringer Ausfallen können damit möglicherweise Teilhaftung.
Bei einer starren gibt es nichts was du hättest tun können um das Betriebsrisiko zu verringern damit trifft dich keine Teilschuld.