Ab 08.08.2024 tritt die neue Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassung-Verordnung (Kfz-EEV) in Kraft.
Das gilt für alle Fahrzeuge die ab 01.01.2021 zugelassen sind.
Wichtig ist der § 2 Abs. 4 Kfz-EEV für den Wiederspruch!
Ab 08.08.2024 tritt die neue Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassung-Verordnung (Kfz-EEV) in Kraft.
Das gilt für alle Fahrzeuge die ab 01.01.2021 zugelassen sind.
Wichtig ist der § 2 Abs. 4 Kfz-EEV für den Wiederspruch!
Was sind die Vor-/ Nachteile einer Erhebung solcher Daten? Was passiert wenn man widerspricht (außer dass keine Daten erhoben werden)?
Ich verstehe leider nur Bahnhof.
Amtsdeutsch hatten wir in der Schule leider nicht 😉
Ab 08.08.2024 tritt die neue Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassung-Verordnung (Kfz-EEV) in Kraft.
Das gilt für alle Fahrzeuge die ab 01.01.2021 zugelassen sind.
Wichtig ist der § 2 Abs. 4 Kfz-EEV für den Wiederspruch!
IMHO gilt das nur dafür, dass Daten parallel abgefragt werden. Verbräuche werden eh über den Hersteller an die EU übermittelt. Zum anderen fände ich es eh besser, wenn die tatsächlichen Verbräuche mal irgendwo gesammelt und ausgewertet werden.
Die Fantasiezahlen auf den Prüfständen oder die Lustige PHEV Schummelformel zeigen doch eh nicht reale Werte.
Schummelformel ist das eigentlich nicht, wenn an eine PHEV so fährt wie es vorgesehen wäre.
Aber das tun halt 97% der Leute nicht.
Darin liegt das Problem.
Mein Durchschnittsverbrauch liegt auch bei unter 4 Liter.
Warum?
möglichst häufig laden ( obwohl keine Lademöglichkeit zu Hause )
Sanftes Beschleunigen
Einhalten der Geschwindigkeitsobergrenzen
Rollen lassen
kinetische Energie nutzen
usw.
Das heißt wärend ich mit rund 4 Litern Benzin + Strom auskomme wird ein Vertreter wohl mindestens das Doppelte ohne Strom verbrauchen.
So einfach ist die Rechnung.
Fahre meine PHEV wie von GMH beschrieben, die tägliche Pendelfahrt findet elektrisch statt, abends wird an der eigenen Wallbox geladen, der Benzinverbrauch kommt von längeren Wochenend- und Urlaubsfahrten, zu einem geringen Teil von Fahrten mit dem E-Antrieb und Heizung.
Bin über knapp 24000km bei 2,1l E10 und 16,44kWh auf 100km.
Bin zufrieden.
Wo steht, dass es sich nur um Kfz. mit Erstzulassung nach dem 01.01.2021 handelt? Ich habe nur die Angabe < 15 Jahre gefunden.
Warum sollte man dagegen Widerspruch erheben?
Ich fahre meinen PHEV im Sommer mit 0,9-1,2l Kraftstoff. täglich zur Arbeit und zurück 99% Ebetrieb. im Winter liegt er durch die Heizung bei 2-3l. Auf Urlaubsfahrt, klar, da kommen dann auch die 8l bei raus, aber das begrenzt sich auf 1-2 mal im Jahr.
Allerdings gebe ich GMH Recht, wir haben einen Außendienstler, der einen PHEV fährt, nur aus dem Grund, dass er ihn weniger versteuern muss, fährt aber zu 80% mit Benzin. Das ist nicht Sinn der Sache.
Wo steht, dass es sich nur um Kfz. mit Erstzulassung nach dem 01.01.2021 handelt? Ich habe nur die Angabe < 15 Jahre gefunden.
Warum sollte man dagegen Widerspruch erheben?
Vielleicht weil man nicht möchte, dass vom Staat mehr und mehr Daten über das Nutzungsverhalten seiner Bürger gesammelt werden. Da gibt es sicher noch viele weitere Gründe.
Zu den PHEV Verbräuchen:
Die Darstellung des Verbrauchs ist das eine. Hier fällt die Schummelei vollkommen rein.
Das korrekte deuten etwas anderes. Ohne Angabe der rein elektrisch zurückgelegten und gesamt gefahrenen Strecke ist die Angabe des Verbrauches irrelevant, weil Bezugsgrößen fehlen. Wenn man eine Strecke fährt wird am ende der Fahrt ein Wert ausgegeben und die Darstellung macht einem glauben, das wäre die tatsächlichen Werte auf 100Km. Was aber absoluter quatsch ist. Es sind Werte eines Teilstückes und nicht auf 100Km.
Rechnet mal selber nach:
Elektrische Verbrauch:
Teilverbrauch elektrisch x Gesamt-Strecke / el. Strecke
Benzinverbrauch (Hybridbetrieb) ist:
Teilverbrauch Benzin x Gesamt-Strecke / (Gesamt-Strecke - el. Strecke)
Mit den beiden Formeln errechnet man den echten Verbrauch den man hatte auf 100Km.