Es gibt keine "Gewährleistungsgarantie". Es gibt die gesetzlich geregelte Gewährleistung und es gibt die vertraglich vereinbarte Garantie. In der Garantie gibt es in der Regel keine Wandlung. Wandlung eines Kaufvertrags ist ein Begriff aus dem BGB.
Um eine Wandlung durchzusetzen, braucht man in der Regel einen Anwalt. Zumindest sollte man sich juristisch beraten lassen. Dafür ist dieses Forum ungeeignet.