Garantie klingt ja immer super,
Aber was steht im klein gedruckten? Was sind die Ausnahmen?
Zum Beispiel
Garantie klingt ja immer super,
Aber was steht im klein gedruckten? Was sind die Ausnahmen?
Zum Beispiel
In diesem Fall ist aber die Voraussetzung, daß "jede Wartung im dortigen Autohaus" durchgeführt wird.
Das läßt keinen Spielraum von wegen Service in anderen Werkstätten, da es wohl eine freiwillige Leistung genau dieses Händlers ist.
Wenn Du "diesen Fall" auf das genannte Autohaus Scharf beziehst, stimmt es nicht. Dort steht in den Garantie-Bedingungen, dass die Wartungsarbeiten bei "vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke" durchgeführt werden müssen.
Dann schau mal im Beitrag #73 und 75 von HD_Klaus. Dort steht explizit: vom dortigen Autohaus. Und daß dieses eine Zugabe vom Autohaus ist.
Wenn diese 5 Jahre eine freiwillige Zugabe des "dortigen Autohauses" ist, hat das nichts mit der von Dir genannten Garantie über einen Versicherer zu tun. Und in diesem Fall legt das Autohaus die Bedingungen fest.
Ansonsten bitte ich Dich um Nachweis der Garantiebedingungen und des Vertrages, welchen Klaus mit dem Autohaus geschlossen hat, um Deine Aussage zu belegen.
Dann schau mal im Beitrag #73 und 75 von HD_Klaus. Dort steht explizit: vom dortigen Autohaus. Und daß dieses eine Zugabe vom Autohaus ist.
Wenn diese 5 Jahre eine freiwillige Zugabe des "dortigen Autohauses" ist, hat das nichts mit der von Dir genannten Garantie über einen Versicherer zu tun. Und in diesem Fall legt das Autohaus die Bedingungen fest.
Ansonsten bitte ich Dich um Nachweis der Garantiebedingungen und des Vertrages, welchen Klaus mit dem Autohaus geschlossen hat, um Deine Aussage zu belegen.
Die Garantiebedingungen findest Du auf der Homepage des Autohauses.
Das sind aber die allgemeinen Bedingungen für eine - von mir aus auch - Zusatzgarantie.
Diese unterscheidet sich u.a. auch in den Bedingungen §7: HD_Klaus schreibt doch auch, daß diese Garantie verfällt, wenn er das Auto im Garantiezeitraum verkauft. In den Bedingungen, welche Du nennst, steht, daß sie übertragen wird.
Deshalb nochmal: diese zusätzlichen 5 Jahre ist eine Sonderleistung/-vereinbarung, welche zwischen dem Autohaus und dem Käufer geschlossen wird. Darin werden konkrete Bedingungen festgelegt. Wenn, wie in diesem Falle, das Autohaus als Bedingung setzt, daß die Wartung nur bei denen erfolgen muß, ist das deren gutes Recht. Als Käufer muß man darauf nicht eingehen.
Das sind die Bedingungen, die das Autohaus online nennt. Das finde ich interssant - auch für überregionale Kunden. Nichts anderes habe ich gesagt.
So sieht's aus!
Ich werde, sobald ich die Garantiebedingungen in Händen habe, diese hier einstellen und das alles zu klären.
Das Autohaus bietet (nebenbei gesagt) auch ein Servicepaket für 498€ an. Darin sind die Arbeiszeiten beim Service (6 x) kostenlos und es wird nur der Materialpreis berechnet.
Auch hier ist eine Übertragung dieses Pakets bei einem Fahrzeugverkauf z. B. nach 2 Jahren nicht möglich.
Noch was zur Garantie nach dem 5. Jahr:
Der Verkäufer sagte mir, dass diese Garantiearbeiten nur in der eigenen Werkstatt durchgeführt werden und ansonsten absolut vergleichbar mit der "normalen Garantie" sind.
Geht jetzt z. B. der Motor bei einer Fahrt in Frankfurt kaputt, muss das Fahrzeug nach Nürnberg gebracht werden. Auf eigene Kosten!
Funktioniert irgend was anderes nicht und man kann trotzdem weiterfahren, ist eine kostenlose Reparatur nur beim Händler in Nürnberg möglich. Und zwar auf "eigene Werkstattkosten". So zumindest die Aussage vom Verkäufer, den ich als absolut seriös einschätze.
Wieso "Kurve gekriegt"?
Was meinst Du damit?
Also: wenn ich mehrfach darauf hingewiesen habe, daß es sich bei der 5-Jahre-Garantie um eine Sonderleistung des genannten Autohauses handelt, dann auf allgemeine Garantiebestimmungen hingewiesen wurde, ich trotzdem nochmal auf Unterschiede hinweise, wiederum auf den gesonderten Vertrag hinweise und dann geschrieben wird, daß lediglich auf die online-Bedingungen hingewiesen werden sollte, finde ich das schon sehr ausweichend.
Einfach mal zugeben, daß man falsch gedacht hat, ist eben bei manchen Leuten nicht drin.