Auszug aus dem Artikel:
Blitzerwarner dürfen während der Fahrt laut Straßenverkehrsordnung § 23 allerdings nicht genutzt werden.
Wird ein Blitzerwarner genutzt, droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Die Polizei ist berechtigt, solche Geräte zu beschlagnahmen und darf sie sogar vernichten.
Was aber erlaubt ist: die Warnung vor Gefahrenstellen und Beeinträchtigungen des Verkehrs.
Auch dürfen sich Autofahrer vor der Fahrt darüber informieren, ob auf der Route irgendwo Blitzer installiert sind.
Blitzerwarner dürfen demnach durchaus genutzt werden, allerdings muss die Blitzerwarnfunktion vor Fahrtantritt ausgeschaltet werden.
Viele Geräte bieten darum auch die Möglichkeit, einzelne Funktionen an- oder auszuschalten.
Warnt das Gerät ausschließlich vor Gefahrenstellen, Baustellen und Staus, darf es völlig legal genutzt werden.
Übrigens: Auch der Beifahrer darf während der Fahrt keinen Blitzerwarner nutzen, der vor Radarfallen warnt. Wer also die Blitzerwarnung der Geräte aktiviert, tut dies auf eigenes Risiko......