Ich habe auch den November 2023 Update und bei mir funktioniert die Blitzerwarnung bzw. die läßt sich einstellten.
Navigation, Blitzererkennung.
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Nun das gilt für Zubehör.
Aber auch für von Werk verbauten Navigationseinheit?
Oder für die Fahrzeugsteuerung über Fernbedienung ab Werk.
Das denke ich nicht.
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Du kannst ruhig glauben, was hier schon gepostet wurde. Der Besitz von Radarwarnern ist in D erlaubt, die Nutzung verboten.
Bis vor kurzem hat man da noch unterschieden bei der Nutzung, ob der Fahrer den Warner genutzt hat oder der Beifahrer. D.h., wenn der Beifahrer ein Handy in der Hand hatte und ließ eine WarnApp laufen, war das völlig legal. Dem hat man mittlerweile auch einen Riegel vorgeschoben.
Radar-Warner im Auto - legal oder illegal?: Das gilt in Deutschland! Gefängnis für Blitzerwarner im Ausland!Das Aufspüren von Radarkontrollen ist quasi zum Volkssport geworden. Wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2022 aufdeckt, nutzen 49 Prozent…www.auto-motor-und-sport.de -
Die Nutzung wird wohl trotzdem nicht legal sein, da der Ooono auch einen Blitzerwarner enthält ....
Demzufolge ist auch das Hyundai Entertainment-System illegal, da es ebenfalls einen Blitzerwarner enthält.... 🤔
Ist eine Blitzer-App auf dem Handy illegal, wenn sie nicht läuft ....🤔
Bin kein Jurist und kann dazu auch keine rechtsverbindliche Aussage machen.
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Demzufolge ist auch das Hyundai Entertainment-System illegal, da es ebenfalls einen Blitzerwarner enthält.... 🤔
Sind unsere Fahrzeuge nun alle ohne BE unterwegs, weil: illegale (An-)bauteile führen zum Erlöschen der BE. Wie haben diese Fahrzeuge überhaupt geschafft eine EU-weite BE zu erhalten, wenn es in F doch verboten ist einen Blitzerwarner auch nur zu besitzen?
Fragen über Fragen...
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Sind unsere Fahrzeuge nun alle ohne BE unterwegs, weil: illegale (An-)bauteile führen zum Erlöschen der BE. Wie haben diese Fahrzeuge überhaupt geschafft eine EU-weite BE zu erhalten, wenn es in F doch verboten ist einen Blitzerwarner auch nur zu besitzen?
Fragen über Fragen...
Zumndest in Deutschland genügt es, dass die Radarwarnfunktion deaktiviert ist.
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Nun ja, das ist die Frage-
Es ist halt so wie bei vielen Dingen und ich schon angeführt habe.
In D ist das Ein/Ausparken mittels Fernstart mit dem Schlüssel wohl erlaubt und man bekommt Fahrzeuge die diese Funktion haben.
In AT eben nicht und daher gibts das Auto auch nicht mit dieser Funktion zu erwerben.
Die Frage ist, wie sieht es mit einem Import aus D aus?
Muß diese Funktion nachweislich ausprogrammiert werden oder erlischt die Betreibserlaubnis.
Das selbe mit der Radarboxwarnfunktion der Software ( die offenbar nur bei fest installierten Geräten funktionieren dürfte )
In AT erlaubt, in D offenbar verboten.
Diese Frage müßte eigentlich ein Jurist klären. Rätseln bringt nichts.
Oder der Generalimporteur.
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Gefühlt wird hier seit 8 Seiten nur gemutmaßt und letztlich entscheidet eh jeder für sich, ob er es nutzt, oder nicht.
Das kann (und wird wahrscheinlich) jetzt die nächsten 8 Seiten genauso fortgesetzt. Am Ende ist und bleibt die Software, wie sie ist.
Legal - illegal - ist doch scheißegal.
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