Gestern bin ich mit meinem Gespann (Tucson + Debon Cargo1300.02) in eine "allgemeine" Verkehrskontrolle im schönen Land Brandenburg durch zwei, zunächst nette, Polizistinnen geraten. Kein anderer Verkehrsteilnehmer wurde ebenfalls kontrolliert. Ergo, keine Allgemeinheit. Aber lassen wir die Haarspalterei! Technisch waren Pkw und Anhänger i. O.
Ich gebe zu, dass das lichte Maß zwischen Reifen des Anhängers und dessen Kotflügel wesentlich weniger betrug, als bei sonst üblicher Beladung. Geladen hatte ich Kaminholz. Zulässige Gesamtmasse 1300 Kg des Anhängers. Leermasse 445 Kg, somit Nutzmasse 855 Kg. Lange Rede, kurzer Sinn; Sie haben mich auf eine öffentliche Waage begleitet. Den Anhänger sollte ich abkoppeln, damit nur dieser gewogen wurde. Ergebnis 1392 Kg = 7,07% Überladung. "Das ist eine OWi, wo ich "leider" eine OWi-Anzeige fertigen muss." bekam ich dann zu hören. Auf meinen Einwand, dass ja noch die Stützlast von 100 Kg. von dem zul. Gesamtgewicht von 1300 Kg. abgezogen werden muss und ich somit noch 8 Kg.! darunter liege, wollte sie nicht gelten lassen, da der Anhänger ja solo auf der Waage stehen und und somit keine Stützlast existieren würde. Er ist überladen und fertig! Außerdem kenne sie (es sprach immer nur eine) diese Regelung nicht.
Nun wurde es interessant! Mein Vorschlag, dann solle sie doch mal ihre Kollegen über Funk befragen, ob diese Regelung bei denen bekannt sei, oder ich hänge den Anhänger wieder an das Zugfahrzeug und fahre erneut nur mit dem Anhänger auf die Waage, lehnte sie rigiros ab.
Nun mag es sein, ich versuche das mal diplomatisch auszudrücken, dass diese Polizistin gestern einer gewissen weiblichen Unpässlichkeit ausgesetzt war, wo man(n) vermutet, dass bei manchen weiblichen Personen das logische Denken nicht ( und das fast passend zum Frauentag!) mehr ganz gegeben ist. Auf jeden Fall ist es kein Grund einen Zickenkrieg anzufangen.
Ich war drauf und dran, sie direkt danach zu fragen, hab mir dann aber gedacht, da ich noch logisch denken konnte, HALT EINFACH DEIN MAUL, um mir nicht noch eine weitere Anzeige einzufangen! Den Verstoß habe ich vor Ort nicht zugegeben und werde mich, falls es doch zu einer OWi-Anzeige kommt, schriftlich dazu äußern.
Wer ist nun im Recht?