Haben diese LED-Stripes eine E-Kennzeichnung? Falls nein, sind sie im Fahrbetrieb nicht legal, auch wenn sie ansonsten alle Anforderung der StVZO einhalten. Das Fahrzeug verlieft dann seine ABE.
Motorhauben Beleuchtung
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Natürlich haben die keine E-Kennzeichnung. Das Teil kommt aus China.
So wie ich es gelesen habe verliert es seine Betriebserlaubnis erst wenn durch den Umbau eine Gefährdung anderer vorliegt.
Das würde dann 50 Euro und einen Punkt bedeuten.
Ohne Gefährdung 20 Euro.
Ist ja aber egal.
Brauche immer noch die Information an welchem Kontakt er den Plus für die Leiste abgenommen hat um die Funktion des Tagfahrlichts zu bekommen.
In den Sicherungskästen ist ja keinerlei Hinweis auf irgendein Tag, Fahr oder Fernlicht vorhanden. Also wird die Schaltung hierzu wo anders realisiert und nur
der Gesamtstrom vom Sicherungskasten genommen. Ich müsste also die Anschlusskabel der Tagfahrlichter anzapfen oder das Kabel zurückverfolgen. Schwierig.
Ansonsten würde ich Zündungsplus nehmen vom Sicherungskasten und mit einem Schalter im Innenraum arbeiten.
Ist Spielerei aber mir gefällt auch kitschige Weihnachtsbeleuchtung
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Ich finde es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob man die Betriebserlaubnis verliert oder ob wir hier von einer OWI reden.
Ich habe mir eine neue Harley-Police gekauft. Mit allem Gedöns wie Sirene und die großen Lampen rot/blau die abwechselnd auf Knopfdruck kurz im Wechsel leuchten, hinten blaue Lampen die auch im Takt der vorderen Beleuchtung blinken.
In eine Kontrolle mit 8 Spezialisten reingekommen. Haben nur Motorräder angehalten.
Da es sich um eine "unerlaubte Signalanlage" handelte (akustisch und optisch), bekam ich eine Mängelanzeige und musste beim TÜV oder DEKRA vorfahren und die Lampen abdecken. Nicht mal abbaun.
Diese "Strafe" hat der Chef der Truppe ausgesprochen. Keine Geldstrafe. Wenn das mit Beleuchtung ohne E-Kennzeichen soooo schlimm wäre und ich somit die BE verloren hätte, wäre ich bestimmt nicht so glimpflich davon gekommen.
Ist jetzt etwas OT, aber lässt sich das irgendwie klären, ob nun die BE erlischt oder ob es nur eine OWI ist bei der man einen gewissen Betrag hinlegt und gut ist´s?
P.S.: der Dekra-Mensch sag das alles sehr entspannt! Ob es wohl daran lag, dass es mein Cousin war???
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Moin zusammen,
ich habe die Tage ein Video gesehen, wo es um so was ähnliches ging…
1. das Teil muss fest verbaut sein nicht geklebt oder was sondern verschraubt und es darf keine Gefahr für andere davon ausgehen..
Jetzt der wichtige Punkt., wenn man es dann nutzen möchte, muss das Tagfahrlicht abgeklemmt sein…sprich es ist nicht möglich beides in betrieb nutzen zu können..
Also nicht heute mach ich das Licht an und morgen das, odér beides zusammen ist nicht..
Da muss man sich von einer Beleuchtung verabschieden.
Also wenn ich an meinem Auto all das haben möchte was mir gefällt oder was es alles gibt, würde mein Auto aussehen wie ein Kirmesfahrgeschäft… aber das muss jeder selber wissen was er macht ..das ist nur meine Meinung dazu…
Du kannst dann den Strom vom tagfahrlicht abgreifen da es ja komplett deaktiviert werden muss …😉
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Natürlich haben die keine E-Kennzeichnung. Das Teil kommt aus China.
So wie ich es gelesen habe verliert es seine Betriebserlaubnis erst wenn durch den Umbau eine Gefährdung anderer vorliegt.
Das würde dann 50 Euro und einen Punkt bedeuten.
Ohne Gefährdung 20 Euro.
Ist ja aber egal.
Brauche immer noch die Information an welchem Kontakt er den Plus für die Leiste abgenommen hat um die Funktion des Tagfahrlichts zu bekommen.
In den Sicherungskästen ist ja keinerlei Hinweis auf irgendein Tag, Fahr oder Fernlicht vorhanden. Also wird die Schaltung hierzu wo anders realisiert und nur
der Gesamtstrom vom Sicherungskasten genommen. Ich müsste also die Anschlusskabel der Tagfahrlichter anzapfen oder das Kabel zurückverfolgen. Schwierig.
Ansonsten würde ich Zündungsplus nehmen vom Sicherungskasten und mit einem Schalter im Innenraum arbeiten.
Ist Spielerei aber mir gefällt auch kitschige Weihnachtsbeleuchtung
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O.K. aber wir sind immer noch bei der StVO. Das war nicht die Frage.
Ich hatte an meinem Rexton Trittbretter nachträglich montiert und einmal hatte ich vergessen bei der HU das
Racechip-Modul rauszubauen. Für die trittbretter hatte ich sogar ne ABE. Hat den Prüfer gar nicht interessiert.
Es dreht sich immer noch um den Anschlußpunkt. Ans Tagfahrlicht anschließen kam hier. Ja, weiß ich. Nur wo?
Keine Sicherungskennzeichnung vorhanden. Wie bereits erwähnt muß das gesamte Licht wohl in einer separaten
Schaltung realisiert sein. Und diese suche ich. D.h. ich erwarte einen Kasten indem die Kabel zu den einzelnen Scheinwerfern gehen.
Wenn ich dort an den Abgang Tagfahrlicht gehe habe ich bereits den Ausgang welchen ich brauche damit die LED-Leiste ausgeht wenn
das Abblendlicht eingeschaltet wird. Direkt an die Fassung der Tagfahrlicht-LED zu gehen wäre zwar auch möglich aber
nicht so "elegant".
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Es wird wohl über die IBU-Einheit gesteuert habe ich rausgefunden anhand von US-amerikanischen
Service- und Wartungsplänen. Deutsche pdf Schaltpläne habe ich leider nicht gefunden. Aber dort steht wirklich jede Schraube drin.Bildschirmfoto 2024-09-12 um 13.54.01.png
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Wir sind im Bereich der STVZO, nicht der STVO. Aber die Konsequenz für chinesische Kirmes-Beleuchtung ist die gleiche. Lass sowas sein.
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Danke für den Hinweis, beantwortet aber immer noch nicht die Frage.
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Wenn die Frage auf 10 Seiten nicht beantwortet wurde, warum dann auf der elften?
Frag doch mal in einer Werkstatt nach (Bosch-Dienst). Danach teilst Du Deine Erkenntnis hier. 😉