...Und da man nicht unbedingt einen Beifahrerspiegel laut Strassenverkehrsordnung benötigt (belehrt mich wenn ich falsch liege), wäre das die Lösung des Problemes...
Du liegst falsch. Der Tucson ist serienmäßig mit einem rechten Rückspiegel gebaut worden. Er wird also Bestandteil der ABE des Fahruegs sein und darf dann sicherlich nicht mit eingeklappten Spiegel im Straßenverkehr bewegt werden. Gleiches gilt, wenn das Spiegelglas nicht mehr vorhanden ist. Die Rechtsnorm, die Du meinst, ist übrigens die STVZO und nicht die STVO.