Ich habe gerade festgestellt, dass im KV für meinen Tucson "Re-Import" steht. Das habe ich nicht gewuß, da meine Eltern den Wagen gekauft haben. Hat das irgendeine Bedeutung für mich (Vorteile / Nachteile)? Hab' mich schon irgendwie ein wenig erschrocken .
-
-
Wenn er zur Garantie von Hyundai angemeldet ist, wovon ich ausgehe, hat es keine negativen Auswirkungen für dich.
Gewährleistung hast beim Kauf vom Händler ja sowieso.
-
Danke Ritchie.S,
das beruhigt schon ein wenig. Wenn ich hier bzgl. R-Import die Beiträge lese, wird mir schon ein wenig flau im Magen.
Allerdings steht in der Beschreibung "scheckheftgepflegt" und es wurden beim Kauf noch "zwei Jahre kostenlose Neuwagenanschlußgarantie" schriftlich vereinbart, obwohl gebraucht und Bj. 09.2018. Bin mal gespannt was der Händler sagt, wenn ich ihn morgen anrufe.
-
Der Wagen sollte noch bis 09/2023 Werksgarantie aben. Frage Deinen Verkäufer, ob die genannte Garantie dann ab 09/2023 bis 09/2025 läuft. Wäre ja gut. Falls nicht, würde ich dies hinterfragen.
-
Danke Gerd,
hatte ich oben schon geschrieben, dass noch "zwei Jahre Neuwagenanschlussgarantie" vereinbart wurden. Also insgesamt bis 09.2025, wie du genau richtig gschrieben hast. Das ist alles richtig, trotzdem weiß ich nicht, warum ich bei dem Wort "Re-Import" ein "komisches Gefühl" habe.
-
Tja, das kannst nur Du wissen. Zumindest beim Tucson ist gegen einen Reimport nicht viel zu sagen. Technisch unterscheiden sich die Fahrzeuge in Europa nicht nennenswert. Die Ausstattungen variieren etwas. Gebaut werden alle in Tschechien. Wenn der Gebrauchte alle Inspektionen nach Werksvorschrift erhalten hat, ist alles gut.
-
Die Aussage "Reimport" ist doch völlig daneben, jedenfalls für einen Hyundai Tucson der in Europa gekauft wurde. Alle Wagen für den europäischen Markt werden bekanntlich in Tschechien hergestellt und unterscheiden sich nur in der Ausstattung je nach Bestimmungsland (Exportland). Die Aussage Reimport triftt also nur für einen Tucson zu den sich ein tschechischer Mitbürger außerhalb von Tchechien kauft!
Auch mein Wagen ist also kein Reimport (s. Signatur) sondern sozusagen ein EU-Import!
-
…
Das ist Erbsenzählerei. Es handelt sich um ein Fahrzeug, das nicht für den deutschen Markt gedacht war. Ob man es Reimport, Grauimport oder EU-Fahrzeug nennt, ist egal.
-
Das ist Erbsenzählerei. Es handelt sich um ein Fahrzeug, das nicht für den deutschen Markt gedacht war. Ob man es Reimport, Grauimport oder EU-Fahrzeug nennt, ist egal.
Die Definition von Re-Import ist eigentlich eindeutig:
Die Wiedereinfuhr der unveränderten Güter erfolgt, um Preisdifferenzierungen des Herstellers auf verschiedenen nationalen Märkten für gleiche Güter zu nutzen. Es handelt sich um eine Wiedereinfuhr der im Ursprungsland verkauften und exportierten Ware. Der Re-Importeur ist dabei nicht identisch mit dem Exporteur.
Grauimport:
Als Grauimport bezeichnet die Fachwelt alle Waren, die über nicht autorisierte Vertriebswege in den Handel gelangen. Dies gilt für alle Produkte, die in der Regel ausschließlich vom Hersteller oder durch ihn ernannte Vertriebspartner gehandelt werden.
EU-Fahrzeug:
Bei einem EU-Import handelt es sich um einen Neuwagen, der in einem anderen Land der Europäischen Union auf den Markt gebracht wird. Für den tatsächlichen Verkauf findet allerdings ein Transport nach Deutschland statt.
Grund dafür ist ein Wegfall der Grenzen innerhalb von Europa, durch welchen auch viele Handelsbeschränkungen entfallen sind. EU-Bürger nutzen die Möglichkeit, Waren auch aus anderen EU-Mitgliedsländern preiswert zu kaufen. Dies betrifft unter anderem auch Neuwägen.
-
Danke für die Erklärung, Uwe