Merkwürdige Sache ist das. Die Rückrufaktionen mit Spurhalteassi, Knöpfe etc. haben die anstandlos gemacht. Inspektion alles super, keine Extrakosten wegen aktueller Software oder sonst was. Ich war der festen Überzeugung das alles seine Richtigkeit hat aber dann kommt das mit der Öl Geschichte. Da steht der Wagen auf einmal doch nicht in der deutschen Garantie. Ich habe das jetzt alles dem Verkäufer geschrieben weil ich mich absichern möchte, nicht das ich da was lostrete was nicht korrekt ist. Er muss da schon helfen, da er ja auch behauptet der Wagen hat die normale Garantie. Ich möchte das jetzt endlich vom Tisch haben. Ich warte auf seine Rückmeldung und dann werde auch ich das wohl ausfüllen müssen.
Garantiefall beim Eu-Import
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Mir wurde das von der Werkstatt so erklärt:
- Rückrufaktionen werden immer von Hyundai erstattet
- Service-Garantie-Aktionen werden nur erstattet wenn das Auto in der EU gekauft wurde
- 5-jahres-Garantie-Aktionen nur dann wenn es in dem ServiceSystem des jeweiligen Landes gelistet ist in dem es auch zugelassen ist
Ob das so stimmt weiss ich natürlich nicht.
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dann hebe ich mir sowas für mein nächsten Österreichurlaub auf
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Hey,
irgendwie habe ich den Überblick verloren.
Haben eure Fahrzeuge eine Tageszulassung in dem jeweiligen EU-Land oder seid ihr Erstbesitzer und das Fahrzeug wurde hier in Deutschland (Erstzulassung im Brief auf euren Namen) auf euch zugelassen.
Irgendwie scheinen einige Händler ihr eigenes Spiel zu spielen und Barrikarden aufbauen.
Habe schon mehrere EU-Auto gehabt (z.B. Toyota Avensis). Bin damit zu einem großen Toyota-Händler in Bremen gefahren. Die haben sich gefreut, einen neuen Kunden zu gewinnen, der Service und alles andere dort erledigen lässt. Kein Stress, kein Kunde zweiter Klasse, nichts.
Bin mal gespannt, wie sich der Hyundai-Handler hier in Bremen verhält, wenn ich da auf den Hof fahre. Zumal er seinerzeit keine Anstalten gemacht hat, mir ein passendes Fahrzeug zu beschaffen und zu verkaufen. Weiterhin hat er für meinen "Altfahrzeug" einen nicht akzeptabelen Inzahlungspreis geboten. Man kennt sich also.
Grüße Tegi
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Tegi Meist handelt es sich um Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen wurden aber ursprünglich in ein anderes EU-Land geliefert wurden. Wenn die Fahrzeuge bei dem ursprünglichen Händler in der EU die Übergabeinspektion nachweislich (im Serviceheft) erhalten haben und direkt unter Vermittlung eines sog. EU-Importeurs an den deutschen Erstbesitzer verkauft werden, gibt es auch keine Probleme. Ausnahme ist, dass die Anmeldung des Fahrzeugs für das deutsche Garantiesystem nicht richtig erfolgt ist. Das ist wohl der Knackpunkt, um den sich alles dreht.
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Da eine Garantie immer ein freiwilliges Versprechen ist, hat jeder
HändlerHersteller das Recht die Garantiebedingungen selbst zu bestimmen. -
Na na, die Garantiebedingungen bestimmt der Garantiegeber und das ist kein Händler.
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Na na, die Garantiebedingungen bestimmt der Garantiegeber und das ist kein Händler.
Das stimmt natürlich, habsch mich verschrieben, das ändere ich. Danke.
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Hallo,
ich habe diesen Thread aufmerksam gelesen und komme stark ins grübeln.
Ich komme aus Berlin und habe mir einen HEV EU-Vorführwagen gekauft. Zugelassen war der Wagen bei Hyundai Belgien. Verkauft hat diesen Wagen aber ein Hyundai - Händler in Amberg, wo er auch noch steht (Abholung 25.03.). Vor 2 Wochen habe ich den Wagen problemlos umgemeldet. Im Kaufvertrag steht, dass er die normale Herstellergarantie hat.
Worauf muss ich aus Eurer Sicht achten, wenn ich den Wagen nächste Woche abhole?