Ich frage nicht nach einer Garantie sondern nach den Erfahrungen, die andere womöglich diesbezüglich gemacht haben. Für genau diesen Austausch ist ein Forum da. Hier wurde schon häufig über EU-Importe und die Hintergründe geschrieben, warum sollte das in einem Extra-Thread jetzt nicht mehr erlaubt sein und das Forum zumüllen? Ich fahre einen Tucson und poste im NX4-Bereich des Forums....was habe ich falsch gemacht? Wenn Deine Info stimmt, fährst Du einen TLE und keinen NX4. Was kümmert es dich also überhaupt? Ich bin sicher das die Mods den Thread löschen werden wenn er nicht angebracht ist. Bis dahin überlass den Verantwortlichen doch die Entscheidung ob ich mit meinem Thread das Forum zu mülle oder nicht. Danke!
Garantiefall beim Eu-Import
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Jetzt reicht es mit dieser Diskussion!
Durch die Frage wird hier das Forum nicht zugemüllt. Wen es nicht interessiert, der muß diesen Thread auch nicht lesen.
Auch wenn der Thread im NX-Bereich steht, können die Besitzer eines TLE trotzdem hier ihr Statement abgeben. Die Problematik der EU-Importe ist ja auch nicht auf das aktuelle Modell beschränkt. Die gab es schon, als der TLE noch aktuell war.
In der Regel ist die Garantie dann noch gegeben, wenn der Händler, der Fahrzeg aus dem Werk erhalten hat, ein autorisierter Hyundai-Händler war und der sog. EU-Importeur nur als Vermittler aufgetreten ist. Es muß also ein Kaufvertrag zwischen dem nicht deutschen Hyundai-Händler und dem deutschen Käufer zustande gekommen sein.
Hat der EU-Importeur den Tucson erst auf sich zugelassen oder steht als Verkäufer im Kaufvertrag und dann sofort weiterverkauft, hat das Fahrzeug keine Werksgarantie mehr. Falls der EU-Importeur dies im Vertrag behauptet, ahndelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft, für die er gerade stehen muß (Wandlung des Kaufvertrages, Preisnachlass o.ä.)
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Hallo Gerd,
vielen Dank für die Infos. Ich habe inzwischen mit meinem Verkäufer gesprochen und er hat mir einen Nachweis geschickt der bestätigen soll, dass mein Auto von einem deutschen Händler ins Garantiesystem eingetragen wurde. Da steht alles drin, Fahrgestellnummer, Garantiebeginn etc.
Ich habe dieses Schreiben jetzt an die Werkstatt geschickt mit der Bitte um Bestätigung. Der Händler hat allerdings auch gesagt das ich ihm gerne Bescheid geben kann, wenn die das weiterhin anzweifeln würden. Ich bin gespannt was dabei rum kommt.
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Hallo Gerd,
vielen Dank für die Infos. Ich habe inzwischen mit meinem Verkäufer gesprochen und er hat mir einen Nachweis geschickt der bestätigen soll, dass mein Auto von einem deutschen Händler ins Garantiesystem eingetragen wurde. Da steht alles drin, Fahrgestellnummer, Garantiebeginn etc.
Ich habe dieses Schreiben jetzt an die Werkstatt geschickt mit der Bitte um Bestätigung. Der Händler hat allerdings auch gesagt das ich ihm gerne Bescheid geben kann, wenn die das weiterhin anzweifeln würden. Ich bin gespannt was dabei rum kommt.
Das hört sich doch gut an. Dann kann Dein Händler, bei dem Du jetzt bist, das ja nachvollziehen und der Garantiereparatur sollte nichts im Wege stehen.
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Hallo noch einmal,
die Werkstatt hat sich gemeldet und behauptet das es sich bei der Garantie um die Europäische- und nicht um die Deutsche Garantie handelt. Sie bieten mir erneut an den Antrag für Hyundai auszufüllen und dorthin zu schicken. Dann hätte ich aus Kulanz einen Garantiefall frei. Ich habe das jetzt meinem Verkäufer geschickt und bitte um Regelung. Hätte ich gewusst dass das mit der Garantie so ein Drama wird, hätte ich mir das mit dem Re-Import zweimal überlegt. Ich bleibe dran.
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Das es mit der Garantie ein "Drama" werden könnte, ist doch eigentlich schon seit Zeiten des TLE bekannt.
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Es gibt kein Drama mit den Garantien von Hyundai.
Wenn man die Bedingungen von Hyundai erfüllt, hat man die uneingeschränkte Garantie, ohne Wenn und Aber.
Ist eigentlich alles ganz Klar, nur gibt es bei den Hyundaiwerkstätten eben auch solche, die selbst nicht genau wissen wie die Garantiebedingungen lauten.
Meinem Händler musste ich auch erst beweisen, dass man nach einer Wartung, auch als EU-Wagen, eine Mobilitätsgarantie hat, er wollte es einfach nicht glauben.....bis er es selbst auf der Hyundaiseite gelesen hat.
Die Bedingungen wurden oben schon einmal zitiert, wenn diese eingehalten wurden, hast Du die 5 Jahresgarantie, egal was dir der Händler auch sagt.
Entweder wechselt Du den Händler, oder Du überzeugt ihn das er falsch liegt, zur Not mit der Hilfe von Hyundai selbst, oder einem RA.
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Wir wollten Mitte 2021 den TLE kaufen als EU- Import und habe mich informiert zwecks Garantie Bedienungen und das hat mich ehrlich gesagt bei Hyundai abgeschreckt. Zu kompliziert das ganze. Und soviel spart man wieder auch nicht beim Neuwagen!
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Mein Händler hat angerufen und sagt das die Aussage des Autohauses quatsch ist. Es gibt keine spezielle deutsche Garantie sondern nur eine Europäische. Da ich ein abgestempeltes Serviceheft und die Garantiebestätigung, abgestempelt von einem deutschem Hyundaipartner, welcher den Wagen auch schon in das Garantiesystem eingepflegt hat habe, werde ich mich jetzt noch einmal an die Werkstatt wenden. Die Tips von euch mit dem Auszug von der Hyundai-Webseite werde ich beifügen. Die wollen mich anscheinend wirklich dazu bringen diesen Wisch an Hyundai abzuschicken mit der Info das ich dann ja einen einzigen Garantiefall frei hätte. Wer weiß ob das mit den öligen Ventilen überhaupt korrekt ist?!? Ich kann das leider nicht prüfen.
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Ich habe jetzt schon den dritten Tucson als EU Fahrzeug. 2 Aus Belgien und einer aus Tchechien. In Serviceheft den Stempel vom Hyundai importeur
und die Fahrzeuge hatten alle Garantie.
Jedes mal wen ich ein neues Fahrzeug hatte , stellte ich mich blöd und hab bei Hyundai angerufen , ob mein Fahrzeug schon zur Garantie angemeldet ist. Jedes mal die Antwort ,ist schon erledigt. Fahrzeug hat 5 Jahre Garantie.
Geh doch mal zu einen anderen Händler und schau was der dazu sagt.