Garantiefall beim Eu-Import
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Hallo,
ich habe diesen Thread aufmerksam gelesen und komme stark ins grübeln.
Ich komme aus Berlin und habe mir einen HEV EU-Vorführwagen gekauft. Zugelassen war der Wagen bei Hyundai Belgien. Verkauft hat diesen Wagen aber ein Hyundai - Händler in Amberg, wo er auch noch steht (Abholung 25.03.). Vor 2 Wochen habe ich den Wagen problemlos umgemeldet. Im Kaufvertrag steht, dass er die normale Herstellergarantie hat.
Worauf muss ich aus Eurer Sicht achten, wenn ich den Wagen nächste Woche abhole?
Lässt du deine Service und Garantiearbeiten nicht beim selben Händler erledigen? Sollte ja kein Problem sein.
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Das wird nicht funktionieren. Ich komme aus Berlin und der Händler sitzt in Amberg. Das passt zwar für den Kauf, da wir Verwandte in Bayern haben. Für eine Inspektion ist mir das zu weit.
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Hallo,
am Freitag geht es nach Amberg. Das Auto wird abgeholt. Heute habe ich noch einmal mit meinem Händler über die Garantie bei EU-Fahrzeugen und den hier im Forum geschilderten Problemen gesprochen.
Seine Meinung dazu war einfach. Alle Hyundai haben überall 5 Jahre Garantie, wenn sie von einem autorisierten Vertragshändler verkauft wurden. Allerdings müssen die verkaufenden Händler ihre Hausaufgaben machen. Die Fahrzeuge müssen beim Verkauf in der "Garantie-Datenbank" angemeldet werden. Die Garantie beginnt ja erst mit dem Verkauf an den Erstbesitzer. Das gilt für alle Fahrzeuge, egal ob EU-Modell oder Deutschland-Modell. Falls ein Wagen nicht in der Datenbank ist, dann hat jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht. Da hilft dann leider oft nur, Hyundai Deutschland mit ins Boot zu holen.
Ich hoffe mal, dass ich die Garantie nie brauche.
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Hallo,
am Freitag geht es nach Amberg. Das Auto wird abgeholt. Heute habe ich noch einmal mit meinem Händler über die Garantie bei EU-Fahrzeugen und den hier im Forum geschilderten Problemen gesprochen.
Seine Meinung dazu war einfach. Alle Hyundai haben überall 5 Jahre Garantie, wenn sie von einem autorisierten Vertragshändler verkauft wurden. Allerdings müssen die verkaufenden Händler ihre Hausaufgaben machen. Die Fahrzeuge müssen beim Verkauf in der "Garantie-Datenbank" angemeldet werden. Die Garantie beginnt ja erst mit dem Verkauf an den Erstbesitzer. Das gilt für alle Fahrzeuge, egal ob EU-Modell oder Deutschland-Modell. Falls ein Wagen nicht in der Datenbank ist, dann hat jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht. Da hilft dann leider oft nur, Hyundai Deutschland mit ins Boot zu holen.
Ich hoffe mal, dass ich die Garantie nie brauche.
Fast richtig. Die Garantie beginnt mit der Erstzulassung.
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OK. Beim Neuwagenverkauf vor Ort wird die Zulassung ja meist vom Händler erledigt. Da hat er dann ja alle Daten für die Registrierung.
Ich bringe in meinem Fall ja die Zulassungsdaten bei der Abholung erst mit. Die Registrierung muss der Händler dann vornehmen. Das lässt sich ja am Freitag klären.
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Dann melde dich doch bitte nochmal und berichte wie die Sache ausgegengen ist.
thx
bigJUPP
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Das lässt sich ja am Freitag klären.
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Hallo.
So wie erklärt, werden die neuen Zulassungsdaten für die Registrierung verwendet. Hyundai Deutschland erstellt dann ein neues Serviceheft, was dann über den Händler zu mir geschickt wird. Da werde ich wohl bei Zeiten nachhaken müssen, damit hier nichts vergessen wird.
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Hallo.
So wie erklärt, werden die neuen Zulassungsdaten für die Registrierung verwendet. Hyundai Deutschland erstellt dann ein neues Serviceheft, was dann über den Händler zu mir geschickt wird. Da werde ich wohl bei Zeiten nachhaken müssen, damit hier nichts vergessen wird.
Das deutsche neue Serviceheft ist ein Wunschgedanke. Es ist auch nicht notwendig für die Garantie.