gem. Vorgabe ist diese „E-Plakette“ auf der Rückseite des Fahrzeugs anzubringen.
Und auch nur für ausländische Fahrzeuge, wenn nicht schon irgendeine Kennzeichnung im Zulassungsstaat erfolgt ist
falsche Info, sorry
gem. Vorgabe ist diese „E-Plakette“ auf der Rückseite des Fahrzeugs anzubringen.
Und auch nur für ausländische Fahrzeuge, wenn nicht schon irgendeine Kennzeichnung im Zulassungsstaat erfolgt ist
falsche Info, sorry
Iseeu : auch Dich betrifft es doch nicht. Es sei denn, Du läßt Dein Auto im Ausland zu. ? Wenn nicht, kriegst Du doch auch keine blaue Plakette auf die Heckscheibe geklebt.
Und wenn man es aufwiegt: Folie entfernen, Plakette kleben, Fenster neu folieren - da kannst du auch in HH eine ganze Zeit lang parken.
Aber das hat ja jetzt nichts mehr mit dem Thema zu tun.
Entschuldigt bitte meinen Gedankengang wegen der getönten Fenster.
lies mal mein Beitrag #59
Ich glaube Du bist tatsächlich der einzige, der so eine Plakette mit einem in Deutschland zugelassen PKW hat.
Hier sind noch weitere zwei offizielle Seiten von Gemeinden mit genau der Gegenseitigen Meinung.
https://www.breisgau-hochschwa…g/E-Plakette+Ausland.html
https://service.berlin.de/dienstleistung/327517/
Beste Grüße
Leider ist diese Aussage falsch, sorry
Warum? Bitte eine Begründung!
N `Abend,
irgendwie leuchted es mir mit der vierstelligen Zahl und der Breite des Kennzeichen das schon ein.
Wie ist es denn bei euch? Hat sonst noch wer eine vierstelliges Kennzeichen und ein E.
Ich habe hier bei mir mal drauf geachtet. Die haben alle drei Nummern und das E. Wenn jetzt ein Landkreis keine dreistelligen Nummer mehr vergeben kann, kann das mit der Plakette schon passen.
Grüße Tegi
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html
Wolfgang-PS : könnte sein, daß Deine Zulassungsstelle übereifrig war oder ein Beamter dort dachte: Herkunftsland nicht D - also Plakette. ?
Tegi : dann gibt es die sog. Engschrift auf dem Kennzeichen. Hab ich bei Motorrädern seit Jahren und ist auch bei Autos, welche ein kleines Kennzeichen benötigen, keine Seltenheit. Importierte Amis z.B..
Begründung:
Folie muss nicht vorher abgemacht werden.
Wie soll dann bei einer stark getönten Folie die Plakette noch gesehen werden?
Also hier in HH darf / muss das Kennzeichen 7 oder 8 Zeichen inkl. E haben. Heißt dann:
HH-X XXXE, HH-X XXXXE, HH-XX XXXE oder HH-XX XXE
Ich glaube, bis eine Gemeinde keine dreistellige Nummer mehr hat dauert es. Schließlich hast du ja noch die Kombination mit den mittleren Buchstaben.
Beste Grüße
Alles anzeigenAlso hier in HH darf / muss das Kennzeichen 7 oder 8 Zeichen inkl. E haben. Heißt dann:
HH-X XXXE, HH-X XXXXE, HH-XX XXXE oder HH-XX XXE
Ich glaube, bis eine Gemeinde keine dreistellige Nummer mehr hat dauert es. Schließlich hast du ja noch die Kombination mit den mittleren Buchstaben.
Beste Grüße
Das gilt in ganz Deutschland (Bundesrecht). Also kann es auch B-AB 1234E oder aber nur CAS-AB 12E geben. 8 Zeichen ist die Obergrenze, wobei die mittleren Buchstaben max. 2 und die Zahlen links davon 4 und ein Zusatzzeichen sein dürfen. Wenn die Ortsbuchstaben 3 sind werden die Zahlen reduziert.