Das Auslösen des Crashsensorrs bedeutet ja: es war nicht anlasslos! Da wurde wohl etwas falsch interpretiert.
Ne genau das war ja der "Knackpunkt". Es wurde eine fortlaufende Videoaufzeichnung gemacht und das ohne die Auslösung eines Sonsors durch ein Ereignis. Somit also eine anlasslose Aufzeichnung.
Wen es interessiert hier das kompl. Urteil mit Antragstellung und Urteilsbegründung: https://www.gesetze-bayern.de/…eSupport=1&fontsize=small
VG Jim