• Das dauert ein bisschen länger ich werde die Gesamtanleitung in der Anleitungsrubrik hochladen

  • und.....ICH werde meine Dashcam nicht mehr ausbauen.... ;):thumbup:

    EZ.11/2016 , Premium Automatik, White Sand, LED Innenraum , Drive-Emotion Heckspoiler
    Windabweiser, Einstiegsleisten Beleuchtet, Blaue LED Fußraumbe. Türprojektion Hyundai Logo , Subwoofer ATB25P, Marderschutz , Standheizung :love: , US-Konsolenabdeckung, Spiegel-Dashcam, Trittbretter, Keramikversiegelung 2fach, LED H7 Fernlicht, Allwetterreifen Imperial All Season Driver XL , 245/45 ZR19 102Y




  • «Man muss Gerichtsurteile akzeptieren, aber man muss sie nicht verstehen.» hat jetzt selbst ein Bazi erkannt :D

  • Habe ich irgendetwas übersehen/-lesen, oder warum gräbt die Autozeitung jetzt ein Urteil aus dem Jahr 2017 wieder aus und lässt dabei wichtig Punkte weg?


    "... da die Überwachung durch Dashcams im Auto nicht zulässig ist."


    Das ist doch ein total alter Hut und aus dem Zusammenhang gerissen.


    Tatsache ist: "Das Fahrzeug war vorne und hinten mit einer Videokamera ausgestattet. Die Kameras fertigten laufend Videoaufzeichnungen des vor und hinter dem Fahrzeug befindlichen öffentlichen Verkehrsraums. Diese Aufzeichnungen wurden gespeichert. Auf diese Weise wurden mindestens drei andere Fahrzeuge, die sich vor oder hinter dem Straßenraum des geparkten Fahrzeugs befanden, aufgezeichnet."


    In der Urteilsbegründung heißt es: "Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar."


    Ja, höchstrichterlich ist immer noch nicht geklärt ob Dashcams in D jetzt legal und zulässig sind und welche Anforderungen ggf. erfüllt werden müssten/sollten. Aber da der BGH in seinem Urteil vom Mai 2018 Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen hat geht es schon mal in die richtig Richtung. :) Das Anbringen einer Dashcam ist daher grundsätzlich erlaubt. Ein anlassloses und permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen bleibt zwar weiterhin verboten, da es gegen den Datenschutz verstößt, aber mit einer Loop-Funktion und einem G-Sensor in der Dashcam, sehe ich einer Kontrolle durch die "Rennleitung" relativ entspannt entgegen. :D



    Noch ein Nachtrag: Für mich ist eine/meine Dashcam ausschließlich dafür gedacht im Falle eines Unfalls, in den ich verwickelt sein könnte, einen Nachweis zum Hergang bzw. Ablauf zu haben. Auf keinen Fall ist sie dafür gedacht irgendwelches fremdes Geschehen aufzuzeichnen und dies dann ggf. bei Youtube oder wo auch immer zu posten und/oder zu vermarkten. Daran habe ich keinerlei Interesse und das sollte eigentlich auch für alle so gelten.


    VG Jim

    Einmal editiert, zuletzt von Jim ()

  • Wegen der unsinnige Gesetzgebung, die Leute zum kaufen animieren, aber verbieten es zu benutzen.

  • ich lese hier: "...anlassloses Filmen..."


    Das Auslösen des Crashsensorrs bedeutet ja: es war nicht anlasslos! Da wurde wohl etwas falsch interpretiert.
    In Falle eines Falles wäre es sicher ratsam, einem RA das Videomaterial zu überlassen

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