merkwürdige Gesetze in D: die Wahrheitsfindung wird dem "Datenschutz" untergeordnet!
Was spricht denn gegen eine Unkenntlichmachung Unbeteiligter beim Videobeweis? Nichts - nur der Staat darf überwachen - typisch D ...
Ich würde das Video nachbearbeiten/schneiden im Falle eines Falles, sodass "nicht permanent gefilmt wurde" und dann sollte es als Beweis vom Gericht zugelassen werden.