§ 23 Absatz 1c StVO

  • Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.

    Gruß Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

    (Alternativen: Smart 453 Cabrio, BMW R1250GS Adventure, Suzuki Burgman 200, eScooter)

  • Kurz gesagt: Benutzung von Radar/Blitzerwarner ist verboten!

    Tucson TLE 1.6 T-GDI 7GangDCT 2 WD, LPG (PRINS DLM3.0), Brink AHK abnehmbar, GT-RADIAL 4SEASONS (225/55 R18 TL 102V 4SEASONS XL M+S), EZ 07/2020 (2019 Facelift EU-Neufahrzeug aus Bulgarien; v. Importeur ausgerüstet mit v. HYUNDAI zugel. Direct LiquiMax LPG-Anlage mit Direkteinspritzung + Valve-Protector Additiv-Anlage (Addeco m. Freischalt-Dongle) unter Wahrung der HYUNDAI-Garantie + 5 Jahre Zusatzgarantie auf LPG-Anlage]

    Standard GEN5; Stand: *.EUR.SOP.V140.231011.STD_M Karten EUR.17.45.49.322.5

  • Hatte kurz überlegt einen anderen Paragraphen aus dem Grundgesetz oder vielleicht was aus der Bibel zu zitieren. Wäre für sich genommen ähnlich richtig, aber hätte genauso wenig Aussagekraft gehabt.


    Mir stellt sich die gleiche Frage nach dem Informationsgehalt dieses Threads wie cro.


    PS: du sollst nicht töten :m0012:

    Tucson PHEV EZ 05/2021 in Prime mit allem außer dem Schiebedach und der anderen Dachfarbe.

  • Der von billy zitierte Paragraph "§ 23 Absatz 1c StVO" ist seit dem 28.04.2020 in Kraft und ich denke, dass das in den vergangenen 1½ Jahren zu allen durchgedrungen ist, die sich mit diesem Thema befasst haben.


    Ich hoffe, dass das jetzt nicht wieder in eine sinnfreie Diskussion ausartet, sonst muss ich das Thema leider dicht machen.


    Also bitte sachlich bleiben;)

    Grüße aus Ludwigshafen

    Stephan

  • Ich wäre dafür, den Thread zu schließen. Das gibt, wie Du schon schreibst, eine sinnfreie Diskussion. Zumal ja der TE sich auch nicht dazu äußert.

  • Der in fett gedruckte Teil wurde zur aktuellen Änderung der StVO zu 11/2021 neu in Kraft getrten, da die Fassung aus 2020 durch Formfehler angreifbar war. Für alle, die den Sinn nicht verstehen oder verstehen wollen, bedeutet es, dass zumindest ab jetzt die Nutzung von Radarwarnern oder entsprechender Software während der Fahrt verboten und strafbar ist.


    Das hat auch nichts mit dem abwägigen Zitieren von anderen Regelungen zu tun. Wen es nicht interssiert bitte ich stattdessen, die Bibel oder das Grundgesetz zu lesen. Viel Spaß dabei!

    Gruß Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

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  • Ich denke mal, wenn diese Information gleich im Eröffnungsbeitrag gekommen wäre, hätte es weniger ratlose User und keine verständnislosen Beiträge gegeben.

    Geändert an der eigentlichen Gesetzeslage hat das aber auch nichts. Ist eine Formulierungsfrage, um Rechtssicherheit zu haben.

  • Ich denke mal, wenn diese Information gleich im Eröffnungsbeitrag gekommen wäre, hätte es weniger ratlose User und keine verständnislosen Beiträge gegeben.

    Geändert an der eigentlichen Gesetzeslage hat das aber auch nichts. Ist eine Formulierungsfrage, um Rechtssicherheit zu haben.

    Kann sein. Ich habe da wohl unterschätzt, dass es einigen nicht sofort klar ist. Aber sei es drum...

    Gruß Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

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