Das Erlöschen der Betriebserlaubnis muß aureichen, um von dieser Funktion die Finger zu lassen.
Die ganze Diskussion ist überflüssig. Wir reden hier auch nicht über den Sinn einer roten Ampel sondern akzeptieren es.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis muß aureichen, um von dieser Funktion die Finger zu lassen.
Die ganze Diskussion ist überflüssig. Wir reden hier auch nicht über den Sinn einer roten Ampel sondern akzeptieren es.
Handwerklich Note 6
hättest du dich vorher informiert käme es nicht zu deinem Beitrag,Autohold ist natürlich eine sicherheitsrelevante Einrichtung,kann man aber überall nachlesen auch bei den Autoherstellern selber!
Lieber Bernd,
anbei einige Posts von den Autoherstelern und Google:
Assistenzsysteme von Volkswagen
1.
Assistenzsysteme arbeiten im Rahmen der Systemgrenzen. Der Fahrer muss jederzeit bereit sein, das Assistenzsystem zu übersteuern und wird nicht von seiner Verantwortung entbunden, das Fahrzeug umsichtig zu fahren.
Die Auto-Hold-Funktion ist eine Erweiterung des Parkbrems-Assistenzsystems (elektronische Parkbremse). Sie unterbindet das vermeidbare Wegrollen des Fahrzeugs beim Stillstand oder beim Anfahren.
Dies geschieht, indem die Auto-Hold-Funktion den zuletzt ausgeübten Bremsdruck speichert, wenn das Fahrzeug zum Stillstand gebracht wird.
Wird der Fuß beim Anfahren vom Bremspedal entfernt, bleiben vorerst alle vier Radbremsen geschlossen. Tritt der Fahrer nun das Gaspedal (bei Schaltgetriebe die Kupplung kommen lassen) löst die Auto-Hold-Funktion ihren Bremsdruck. Sollte sich das Fahrzeug jedoch ins Rollen begeben, ohne dass der Fahrer Gaspedal oder Kupplung betätigt, schaltet sich das ABS ein und erhöht das Bremsmoment so, dass das Fahrzeug wieder zum Stillstand kommt.
Das Nachrüsten der Auto-Hold-Funktion ist bei vielen Fahrzeugen möglich.
Und der Ausage von VW folgend ist das Auto-Hold ein Assistenzsystem und die sind nicht Sicherheitsrelevant. Den sonst würden die das als Sicherheitsrelevant vermarkten.
Vieleicht findet sich jemand der Beziehungen zum KVBA der das Tehma Auflösen kann. ich lasse gerne Überzeugen.
Ich nochmal! Auf Grund der vorliegenden Diskussionen habe ich mich entschlossen, das Modul wieder auszubauen und auch die Konsole in den Originalzustand zu bringen.
Gute Entscheidung
Kurti281062 also das Design der Konsole ist ja jetzt nun wirklich nur davon abhängig ob es dir gefällt, lass dir da von niemand reinreden! Bei dem Modul glaube ich das es wirklich die bessere Entscheidung ist das rauszunehmen.
Ich nochmal! Auf Grund der vorliegenden Diskussionen habe ich mich entschlossen, das Modul wieder auszubauen und auch die Konsole in den Originalzustand zu bringen.
Es muss dir Gefallen, nicht den Anderen.
Hätte man die Mittelkonsole nur Foliert und nicht mit dem Leder überzogen würde das ganz anders aussehen.
Ich bin selber noch am überlgen meine Mittelkonsole mit der Carbonfolie die ich noch habe zu folieren, das sollte ja bei der Flächen recht gut gehen, das Problem ist nur das in dem Fahrzeug dann nichts weiter "Carbon" ist somit müsste man wenigstens noch die Schaltereinheiten ion der Tür mit machen....
Gruß
Maik
Meine Güte, ist das hier ein toxisches Forum. Lasst den Guten Mann doch sein Ding durchziehen und macht ihm nicht verbal alles kaputt. Warum sind abweichende Meinungen hier eigentlich immer so schlimm, warum ist die der Hyundai-Weg immer der richtige? Und alle, die es sich anders wünschen sind auf dem Holzweg? Wir sind hier doch nicht in der Kirche, seid doch mal etwas weltoffener.
/offtopic
Zum Thema: das Lederzeug finde ich auch nicht schön, die Schaltung finde ich gut. Dass die Betriebserlaubnis erlöschen soll - dafür würde ich mir gerne mal einen Beleg, oder zumindest ein Indiz, durchlesen. Die bisher gegebenen Argumente „nicht an Elektrik pfuschen, nicht an Sicherheitsrelevanten Systemen rumspielen“ ziehen so einfach ja nicht. Von den drei Gründen aus §19 StVZO erkenne ich hier keinen. Und selbst wenn (bitte, haut mal ne Quelle raus), dann erklärt ihm doch, wie er es richtig macht und an eine Einzelabnahme kommt.
Er kann das natürlich machen wie er will, es hat auch keiner gesagt er MUSS es wieder zurückbauen.. es waren nur Hinweise das ihm dadurch die Betriebserlaubnis erlischt. Zu deiner Frage wegen Pragraph 19, siehe Absatz 2 Satz 2, "zu erwarten ist" ist gleichgesetzt wie "möglich". Das auf einer abchüssigen Strasse ein lösen der Haltevorrichtung durch einen evt. Fehler in dem Gerät möglich ist (50/50) kann nicht bestritten werden. Ergo kommt hier der Absatz 3 letzter Absatz zum Tragen. Wenn er mit dem Teil beim TÜV vorfährt bzw. eine Einzelabnahme machen lässt ist ja alles gut. Im Endeffekt ist es seine Verantwortung. Das hier die Hinweise von einigen kamen hat doch nichts mit fehlender Toleranz sondern mit Risikobewusstsein zu tun.
Zu deiner Frage wegen Pragraph 19, siehe Absatz 2 Satz 2, "zu erwarten ist" ist gleichgesetzt wie "möglich"..
Warum denkst du das? (Echtes Interesse) Der BGH ist da gegenteiliger Meinung:
ZitatDas auf einer abchüssigen Strasse ein lösen der Haltevorrichtung durch einen evt. Fehler in dem Gerät möglich ist (50/50) kann nicht bestritten werden.
Das kann man schon bestreiten (hiermit geschehen). Das Gerät betätigt ja nur den Schalter. Selbst mit Fehler im Gerät und daraus resultierender Schalterbetätigung schaltet sich das System ja nicht einfach aus, der Fahrer muss beim NX4 im Stand zusätzlich das Bremspedal betätigen um das System zu deaktivieren. Abgesehen davon muss ja dann auch noch eine Gefährdung eintreten, normalerweise sollte der aufmerksame Fahrer das Losrollen ja sofort bemerken und reagieren können (besser: müssen. Auf die ganzen Assistenzsysteme darf sich der Fahrer ja ohnehin nicht verlassen).
Klar trägt er die Verantwortung, dass das Modul ordentlich gebaut und eingebaut ist. Ebenso, dass es keine anderen Systeme ungewollt beeinflusst. Aber pauschal mit der „Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz ist futsch“-Keule zu wedeln ist hier auch übertrieben. Gerade in einem technischen Forum sollten wir doch etwas differenzierter und vor allem konstruktiver auftreten.