So, laut Hyundai Schweiz erlischt bei eigenen An- und Einbauten nicht die komplette Werksgarantie.
Einzig ein Garantieschaden der im kausalen Zusammenhang mit dem Einbau Auftritt, ist von der Garantie ausgeschlossen. (was ja auch logisch ist).
Wenn du das schriftlich hast, kannst du die doch einbauen.(?) Aber es sollte schon schriftlich vorliegen, denn mündliche Aussagen haben keine Rechtsbindung. Was sollte da schon in kausalen Zusammenhang passieren ?