Motorhaubenlifter

  • Die Frage kann Dir nur Hyundai und/oder der TÜV beantworten.
    Du solltest Hyundai anschreiben und parallel dazu den TÜV. Beim TÜV hilft auch oft hinfahren und nett fragen.
    Nur so kannst Du auf Nummer sicher gehen.

    Das hat @Ritchie doch schon mal gemacht, siehe Beiträge #145 und #146. Oder glaubst du etwa, das @spline hier andere Antworten erwarten darf ? Ich nicht. Und jetzt noch mal als Anhang die Hyundai Garantieausschlussanmerkungen aus meinem Serviceheft, da steht auch nichts davon, dass die veränderte Maßnahme unmittelbar in Zusammenhang stehen muss. Wenn ich gegen die Garantiebedingungen verstoße, kann ( kann, nicht muss ) ich die Garantie verlieren.
    "Garantieansprüche bestehen insbesondere nicht, wenn: unsachgemäße Ein-oder Umbauten, nicht von Hyundai freigegebene bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind".(Quelle: Hyundai Service-Heft )




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  • Ich lese still mit und bin schon sehr verwundert , über manche Antworten. Ich habe auch welche verbaut ( selber gemacht ).
    Im Oktober 19, hatte ich den ersten TÜV , TÜV-Mann und mein Werkstatt-Meister haben sich das angeschaut und für Top gefunden, NIX negatives !!
    Was soll man da denken...... ?(:D

    EZ.11/2016 , Premium Automatik, White Sand, LED Innenraum , Drive-Emotion Heckspoiler
    Windabweiser, Einstiegsleisten Beleuchtet, Blaue LED Fußraumbe. Türprojektion Hyundai Logo , Subwoofer ATB25P, Marderschutz , Standheizung :love: , US-Konsolenabdeckung, Spiegel-Dashcam, Trittbretter, Keramikversiegelung 2fach, LED H7 Fernlicht, Allwetterreifen Imperial All Season Driver XL , 245/45 ZR19 102Y




  • Im Oktober 19, hatte ich den ersten TÜV , TÜV-Mann und mein Werkstatt-Meister haben sich das angeschaut und für Top gefunden, NIX negatives !!

    bei @SPORTY hat es sogar ein Hyundai Vertragshändler eingebaut, das ändert aber doch alles nichts an den Bedingungen. Jeder hier ist doch nun mal wirklich alt genug, um zu entscheiden, was er macht oder eben halt nicht. Und die Garantiebedingungen werden doch auch nicht von uns, sondern in diesem Fall hier von Hyundai erstellt. Und die sind schriftlich in der gegebenen Form, was allerdings auch nicht heissen muss, das die das so durchziehen. Sie hätten nur die Möglichkeit wenn´s hart auf hart kommen würde. So, ich bin jetzt hier auch raus. :m0028:

  • Wenn man die Bestimmungen liesst, schliesst Hyundai viel aus.
    "Unsachgemässe Bedienung", "aussergewöhnliche hohe Belastung". Wo ist da die Definition?
    "Vorschriften zu Bedienung und Behandlung"?


    Aber gut, eigentlich geht es hier um die Haubenlifter.

  • Das hat @Ritchie doch schon mal gemacht, siehe Beiträge #145 und #146. Oder glaubst du etwa, das @spline hier andere Antworten erwarten darf ? Ich nicht. Und jetzt noch mal als Anhang die Hyundai Garantieausschlussanmerkungen aus meinem Serviceheft, da steht auch nichts davon, dass die veränderte Maßnahme unmittelbar in Zusammenhang stehen muss. Wenn ich gegen die Garantiebedingungen verstoße, kann ( kann, nicht muss ) ich die Garantie verlieren."Garantieansprüche bestehen insbesondere nicht, wenn: unsachgemäße Ein-oder Umbauten, nicht von Hyundai freigegebene bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind".(Quelle: Hyundai Service-Heft )




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    Ich habe nur mein theoretisches Vorgehen zu der Frage geschildert.Da kann schon mal ein Doppelpost oder eine Überschneidung mit anderen Usern dabei sein.


    Klar ist: Egal wer hier was schreibt der äußert nur Mutmaßungen. Wenn er es genau wissen will bleibt dem User nur der TÜV oder Hyundai.

    Bj.05/2016////2,0 CRDI,Automatik, 185 PS, Thunder grey , EU-Wagen mit deutscher Vollausstattung, Panoramadach, AHK , Hundegitter, hohe Schalenmatten, Eberspächer Standheizung, Motorhaube foliert mit selbstheilender Steinschlagsschutzfolie, Heckschürze foliert in schwarz halbmatt, Schmutzfänger, Ladekantenschutz, Spurverbreiterung 30 mm je Achse, Hartpolitur mit Tiefenglanz, 19 Zoll Premium-Sommer-Felgen gepulvert in schwarz-matt.

  • wer sich nicht ganz sicher ist, kann eine Anfrage direkt beim TÜV starten.
    https://www.tuev-nord.de/de/pr…kehr/technische-anfragen/


    viel Vertrauen, in den hier immer so hochgelobten Tucson, haben hier ja nicht gerade viele, das die Sprache immer wieder auf die angeblich verlorene Garantie zurückkommt :D
    Bei einer Kontrolle bezahlt man eine Ordnungswidrigkeit von 10 €, baut zurück und führt vor. Das war es auch schon.

    Also wenn Du nicht verstanden hast woher der Garantieverlust kommen würde, wenn man konstruktive Elemente manipuliert, würden auch die Erläuterungen dazu nicht zur Erhellung beitragen.


    Dein Hinweis auf eine Owi erzeugt bei vernünftigen Verkehrsteilnehmern sicherlich nur Kopfschütteln.

    Grüsse


    Alfons


    Tucson FL, Ezl: 12.2018, Premium, 2.0 CRDI, 185 PS, 8 Stufen Automatik, 48 Volt Mildhybrid, HTRAC, Reifen: 245/45r19, Phantom-Black, Lederpaket anthrazit, vollständige Ausstattung (ohne Panoramadach, (ist nicht so meine Sache)) + AHZV abnehmbar, Model vom deutschen Händler / für deutschen Markt, Verbrauch lt. BC: 8.4 ltr/100

  • ich lach mich gleich schlapp :m0040:
    gelesen hast du den mittlerweile 14 Seiten langen Thread schon, oder?

  • So, laut Hyundai Schweiz erlischt bei eigenen An- und Einbauten nicht die komplette Werksgarantie.
    Einzig ein Garantieschaden der im kausalen Zusammenhang mit dem Einbau Auftritt, ist von der Garantie ausgeschlossen. (was ja auch logisch ist).


    Ich habe Hyundai aber nicht explizit nach den Haubenlifter gefragt, da ich die nicht mehr möchte.
    Ich baue mir lieber noch LED in die inneren Türgriffe ein, Trittbretter und so Leuchstreifen wie bei VW.