Die Frage kann Dir nur Hyundai und/oder der TÜV beantworten.
Du solltest Hyundai anschreiben und parallel dazu den TÜV. Beim TÜV hilft auch oft hinfahren und nett fragen.
Nur so kannst Du auf Nummer sicher gehen.
Das hat @Ritchie doch schon mal gemacht, siehe Beiträge #145 und #146. Oder glaubst du etwa, das @spline hier andere Antworten erwarten darf ? Ich nicht. Und jetzt noch mal als Anhang die Hyundai Garantieausschlussanmerkungen aus meinem Serviceheft, da steht auch nichts davon, dass die veränderte Maßnahme unmittelbar in Zusammenhang stehen muss. Wenn ich gegen die Garantiebedingungen verstoße, kann ( kann, nicht muss ) ich die Garantie verlieren.
"Garantieansprüche bestehen insbesondere nicht, wenn: unsachgemäße Ein-oder Umbauten, nicht von Hyundai freigegebene bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind".(Quelle: Hyundai Service-Heft )