Motorhaubenlifter

  • Bei einer Kontrolle bezahlt man eine Ordnungswidrigkeit von 10 €, baut zurück und führt vor. Das war es auch schon.

    Ist und bleibt auf jeden Fall eine bauliche Veränderung und wenn nicht eingetragen / abgenommen, erlischt die Betriebserlaubnis. Keiner steht über dem Gesetz. Und ich glaube nicht, das so etwas bei einer Kontrolle überhaupt auffallen würde, aber darum geht es ja auch nicht.


    das die Sprache immer wieder auf die angeblich verlorene Garantie zurückkommt

    und das ist im Streitfall nicht nur "angeblich" verlorene Garantie ! Aber er weis es wohl besser.(?) Hoffentlich steht er denen auch dann bei Seite, wenn es zur Garantieablehnung kommt. Aber jeder wie er will. Alle wohl alt genug.

  • ja nein ja nein ja.... oh man, dass hilft meiner Ambivalenz nicht weiter. ;(


    Bei den Franzosen liesst man folgende Kriterien zur Verweigerung der Garantie.


    • ... "Schäden durch die Verwendung anderer als der Original- Flüssigkeiten, -Teile oder -Zubehörteile oder solcher, die nicht von gleichwertiger Qualität sind, sowie durch die Verwendung ungeeigneter Kraftstoffe* oder solcher von geringer Qualität"...


    oder
    ... "Sie verlieren den Anspruch aus der vertraglichen Garantie wenn:


    Veränderungen bzw. Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen wurden, die von Automobiles PEUGEOT weder vorgesehen noch zugelassen waren, oder bei
    deren Durchführung die technischen Vorschriften des Herstellers nicht eingehalten wurden,
    der Defekt auf die Fahrlässigkeit des Benutzers zurückzuführe"...

  • Ist und bleibt auf jeden Fall eine bauliche Veränderung und wenn nicht eingetragen / abgenommen, erlischt die Betriebserlaubnis. Keiner steht über dem Gesetz. Und ich glaube nicht, das so etwas bei einer Kontrolle überhaupt auffallen würde, aber darum geht es ja auch nicht.

    und das ist im Streitfall nicht nur "angeblich" verlorene Garantie ! Aber er weis es wohl besser.(?) Hoffentlich steht er denen auch dann bei Seite, wenn es zur Garantieablehnung kommt. Aber jeder wie er will. Alle wohl alt genug.

    alles Spekulation bzw. Mutmaßung

  • lass dich doch nicht verrückt machen :)
    Aber mit den Komfortschließungsdingern oder dem Memory Schalter an den Sitzen sagst du was ;) Ich glaube das sind auch bauliche Veränderungen. Alle hier im Forum, die dieses verbaut haben, sollten jetzt daran denken, das alle ihre Betriebserlaubnis verloren haben (ne, war ein Scherz).

  • Genau so ist es, es ist freiwillig und da muss man sich im Klaren sein das man im Zweifel immer am kürzen Hebel sitzt.
    Wenn Hyundai nicht will werden sie immer etwas finden um sich drücken zu können.
    Aber das wollen sie ja nicht und wenn etwas kaputt geht das unter diese Garantie fällt werden sie sicher nicht den Lifter dafür verantwortlich machen wenn er nichts damit zu tun hat.
    Bei einem Unfall mit Personenschaden sieht das natürlich anders aus aber damit hat Hyundai nichts zu tun.

  • Aber mal ehrlich:


    Ich lese hier ja fast nur mit, aber wenn ich Tuning-Kits, nicht zugelassene LED's, Motorhaubenlifter ...... einbaue und mein Fahrzeug noch Garantie (5 Jahre) hat, muss ich damit rechnen, dass HMD die Garantie verweigern könnte.


    Oder man müsste vorher bei HMD anfragen, ob die Änderung die Garantiebedingungen beeinflusst.


    ICH würde es so machen.


    Brauche ich aber nicht, da ich mit meinem Tucson absolut zufrieden bin. :)