Nun, ich beziehe mich da auf die Aussagen von Hyundai Deutschland, (m)einem Reifenhändler und der technischen Abteilung eines bekannten Felgenherstellers, die übereinstimmend alle sagen, dass der Eintag in der COC maßgeblich ist. Im Fall des PHEV heißt das: Nur die Bestückung 235x19", ET 51 ist zulässig. Andere Radgrößen, auch wenn sie grundsätzlich für den Tuscon zugelassen sind, sind in dem Fall eintragungspflichtig
Winterfelgen
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Die ABE gibt doch ganz klar wieder, ob die Fahrzeugpapiere bezüglich der Rad-Reifen kombination berichtigt werden müss oder nicht
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Die ABE gibt doch ganz klar wieder, ob die Fahrzeugpapiere bezüglich der Rad-Reifen kombination berichtigt werden müss oder nicht
Richtig....................
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Ja, und bzgl. des Plug-in habe ich immer im Kleingedruckten Widersprüche gefunden, z.B. "nicht zulässig, wenn die COC eine andere Reifengröße vorschreibt". Ich habe mich wirklich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Mein immer noch befreundeter Reifenhändler hat mir irgendwann etwas entnervt geschrieben: Es geht nix anderes.
Ich will Euch da nicht reinreden. Ihr dürft selbstverständlich für Euch selbst entscheiden!
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Schau dir mal den Thread #447 an da ist alles beschrieben zwecks ECE und ABE
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Dann hast Du ja bestimmt gesehen, dass ich in Post #448 bereits darauf geantwortet hatte...
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Ja, und bzgl. des Plug-in habe ich immer im Kleingedruckten Widersprüche gefunden, z.B. "nicht zulässig, wenn die COC eine andere Reifengröße vorschreibt". Ich habe mich wirklich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Mein immer noch befreundeter Reifenhändler hat mir irgendwann etwas entnervt geschrieben: Es geht nix anderes.
Ich will Euch da nicht reinreden. Ihr dürft selbstverständlich für Euch selbst entscheiden!
Das stimmt tatsächlich der PHEV darf nur die 19 Zöller mit 235 er Bereifung fahren. Beim HEV sieht das schon wieder anders aus und beim 48V Mildhybriden und den anderen darunter angeordneten ohnehin. Die dürfen fast alle unter Auflagen die alten 17 Zöller fahren. So entnehme ich das jedenfalls meiner ABE und den Aussagen meines Freundlichen
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Hallo SMartin144,
Wir haben hier in diesem Thread schon einige Felgen + Reifen aufgeführt die in Frage kommen würden. Ich habe mich heute tatsächlich doch für die Dotz Lagunaseca 8x19" ET45 entschieden. (Siehe mein alter Post: PDF)
Leider gibt es meiner Meinung nach noch nicht so viele ansprechende Felgen. Hyundai hatte beim Vorgänger mit den Borbet Y schon eine sehr schöne Serie mit aufgenommen. Für den PHEV kommt diese Felge aber erst im kommende Jahr (8,5x19 ET48). Borbet führt sie schon auf der Inet Seite, doch am Telefln meinten sie, die Felge wird erst 2022 produziert.
Um dir bei der Suche weiterzuhelfen:
HSN/TSN+VSN
1349/AGH+00001 (Unterschied zwischen 00001, ...2,...3 und ...4 hab ich noch nicht rausgefunden)
Wichtige Info:
Pauschal zu sagen 18, 19 oder 20 Zoll ist nicht möglich. Es ist abhängig von der Breite der Felge und der Einpresstiefe (ET). In den ABE kannst du überprüfen, ob die Felge für den NX4e ohne Änderungen gefahren werden darf.
Beispiel Borbet Y-Felge - Die 8x19 ET45 hat keine ABE beim PHEB, aber die bald neu erscheinende 8,5x19 ET48 klappt, aber nur mit der gewissen Reifengröße (steht in der ABE).
Viel Glück bei der Suche
Schönen Abend
Dann bei Hyundai bestellen da hat sei eine ET50 und die ist wiederum erlaubt Habe mir die Felge für den kommenden Sommer gekauft.
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Ja, und bzgl. des Plug-in habe ich immer im Kleingedruckten Widersprüche gefunden, z.B. "nicht zulässig, wenn die COC eine andere Reifengröße vorschreibt". Ich habe mich wirklich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Mein immer noch befreundeter Reifenhändler hat mir irgendwann etwas entnervt geschrieben: Es geht nix anderes.
Ich will Euch da nicht reinreden. Ihr dürft selbstverständlich für Euch selbst entscheiden!
Also in der ABE von den Hyundai Y Felgen heißt es,das sie für den Plug-In freigegeben sind. Auch laut Hyundai Deutschland dürfen diese drauf. Habe da extra nachgefragt und sogar bei Borbet angerufen und auch diese haben mir bestätigt das die Felge mit ihrer Größe: 8x19 ET50 freigeben ist. Als Reifen habe ich 235/50 R19 drauf.
Hier mal der Ausschnitt aus der ABE:
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.