Leider wohl ein nicht so leicht zu beantworteten. Hier ein Auzug einer E Mail der Bafa: Bei Reimporten hat die Antragstellerin/ der Antragsteller die Möglichkeit die Anzahl der Vorhalter mittels einer Halterhistorie nachzuweisen. Dies bedeutet konkret, dass die Zulassungsbehörde im Ausland ein Schreiben ausstellen muss, welches für das jeweilige Fahrzeug (inklusive Fahrgestellnummer) nachweist, wie oft das Fahrzeug zugelassen wurde und die entsprechenden Zulassungsdaten hierzu (Erstzulassungsdatum, weitere Zulassungsdaten, Abmeldedaten, Ummeldedaten etc.). Ein Nachweis nur durch die Einreichung der ausländischen Zulassungsbescheinigung(en) reicht hierzu nicht aus. Wie viel darf mein Gebrauchtwagen kosten um den Umweltbonus zu erhalten? Um den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis für Gebrauchtfahrzeuge zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen Soweit so gut aber viele Händler werben mit der Bafa Prämie, wobei der Preis nicht in die oben beschriebenen Vorraussetzungen erfüllt. Wie sind diesbezüglich eure Erfahrungen ?