Ist vielleicht für den einen oder anderen interessant.
Ich habe heute Eine Verwarnung über 25,00 EUR bekommen.
Mein PKW Anhänger stand auf meinem Grundstück noch angmeldet und versichert,
aber die HU war 4 Monate abgelaufen.
Also hätte ich das Kennzeichen abgeaut, wäre alles gut gewesen.
Wird mir vom Taschengeld abgezogen.
So lange der Anhänger angemeldet ist, muß auch in den Vorgegebenen Abständen die HU durchgeführt werden.
Dabei ist es unerheblich, ob der Anhänger auf Privatgrund steht oder im Straßenverkehrs geführt wird.
Gruß vom Kessel