Ich glaube, ich habe den Fehler gefunden. Wie man auf dem Bild sehen kann, hat die Person in der Zulassungsstelle wohl noch nie eine Tabelle gesehen, die sich über zwei Seiten erstreckt
Jetzt darf ich mich wieder zur Zulassungsstelle quälen und muss auch noch beim Zoll Einspruch einlegen.
Es gibt beim KBA einen "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung I und Ii".
Dort steht auf Seite 26:
In Abhängigkeit von der Kraftstoffart ist entweder der kombinierte (Ziffer 49.1) oder auch gewichtet
kombinierte (Ziffer 49.4) WLTP-CO2-Wert in die ZB I zu übertragen.
...
Bei Plug-in (extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge) gilt der gewichtet kombinierte CO2-Wert.
Das ist eindeutig ==> 31g/km und das sollten die geschulten MA der Zulassungsstelle hinkriegen .