Am 3.12.21 beantragt.
Am 07.01.22 positiver Bescheid
Am 3.12.21 beantragt.
Am 07.01.22 positiver Bescheid
Am 11.12. beantragt und gerade eben den positiven Bescheid (Datum 7.1.) aus dem Briefkasten geholt
Ihr sprecht immer vom positiven Bescheid. Gibt es hier auch negative?
Die Förderung für den Wagen ist bei mir auch durch, am 05.12. letzten Jahres beantragt, in der letzten Woche kamen erst die Email und dann der Brief mit dem positivern Bescheid, warte jetzt auf das Geld.
Heute kam dann eine Mail vom KFW-Zuschussportal (Zuschuss Wallbox): " Für das Vorhaben mit der Zuschussreferenz xxx liegt eine neue Information im KfW-Zuschussportal vor."
Nach Login im Zuschussportal dann:
"Ihre Bestätigung nach Durchführung mit der Referenz xxx wurde abgelehnt."
Keine weitere Begründung, hoffe, da kommt noch ein Brief, der die Ablehnung erläutert.
Bin da schon neugierig, bin mir sicher, mich an alle Vorschriften gehalten gehalten zu haben.
Der "Wallbox-Topf" ist aktuell leer. Wir wissen auch nicht, ob eine neuerliche "Aufstockung" geplant ist.
Alles anzeigenDie Förderung für den Wagen ist bei mir auch durch, am 05.12. letzten Jahres beantragt, in der letzten Woche kamen erst die Email und dann der Brief mit dem positivern Bescheid, warte jetzt auf das Geld.
Heute kam dann eine Mail vom KFW-Zuschussportal (Zuschuss Wallbox): " Für das Vorhaben mit der Zuschussreferenz xxx liegt eine neue Information im KfW-Zuschussportal vor."
Nach Login im Zuschussportal dann:
"Ihre Bestätigung nach Durchführung mit der Referenz xxx wurde abgelehnt."
Keine weitere Begründung, hoffe, da kommt noch ein Brief, der die Ablehnung erläutert.
Bin da schon neugierig, bin mir sicher, mich an alle Vorschriften gehalten gehalten zu haben.
Hallo dkf,
da solltest Du unbedingt nachhaken bzw. Dich einloggen und nach dem Grund suchen. Ich habe da auch mal angerufen um Unklarheiten zu klären.
Eine separate Post (Brief) kommt da sicherlich nicht - würde mich zumindest schwer wundern.
Bei mir gefiel der KfW nicht die Stelle, wo mein Elektriker die Bestätigung der Drosselung auf 11kW auf der Rechnung vermerkt hatte.
Auch wenn der Topf bereits leer ist, solltest Du den Zuschuss bekommen, sofern er vor Durchführung beantragt und genehmigt wurde. Ich hoffe auch, Du hast die von der KfW gesetzte Frist zur Durchführung eingehalten...
VG
Habe nach Ablehnung des Zuschusses zur Förderung der Wallbox jetzt bei KFW angerufen - man erreicht da tatsächlich Menschen!
Grund ist der Vermerk "Barzahlung" auf der Rechnung des Elektrikers, der die Anlage installierte. Ging zwar alles mit Recht und Ordnung zu incl. Mehrwertsteuer, aber Barzahlung geht lt. KFW nicht.
Auf die Rechnung verzichten (Wallbox und Kabel liegen schon über EUR 900,--) können sie auch nicht, da diese als Nachweis der ordelntlichen Installation dient.
Habe mich jetzt mit der KFW darauf geeinigt, das ich der Installationsfirma den Rechnungsbetrag überweise, nachdem ich mir das Geld in bar zurückgeholt habe und die neue Rechnung plus Überweisungsbeleg dann im KFW-Portal hochlade.
Soll mein Geld dann bekommen, sonst war alles in Ordnung.
Was für ein schwachsinniger Umstand. Wieder typisch, deutsche Bürokratie.
Was für ein schwachsinniger Umstand. Wieder typisch, deutsche Bürokratie.
Also schwachsinnig ist das nicht. Bei Barzahlung kann man doch sonst tricksen, z.B. Rechnung über 1000€ ausstellen lassen, wenn wahre Kosten nur bei 500€ liegen. Differenz zwischen Rückzahlung der KfW und wahren Kosten teilen sich Handwerker und Auftraggeber. Um so was zu verhindern ist die Überweisung überall Grundvoraussetzung, etwas vom Staat zu bekommen; aus dem gleichen Grund kann man z.B. Handwerkerkosten (nur Arbeitszeit ohne Material) nur von der Steuer absetzen, wenn die Rechnungen per Überweisung gezahlt wurden.
Warum soll ich keine offizielle Rechnung mit ausgewiesener MwSt. einreichen können? Das mache ich ja mit jeder Tankquittung, oder Einkauf für die Firma genauso.