Aufzeichnungen einer Dashcam sind in Deutschland mWn noch nicht gerichtsverwertbar. Wenn Deine Versicherung diese anerkannt hat, dann ist das okay und fair.
Die gefahrene Geschwindigkeit bei einem Wildunfall kann ein halbwegs versierter Gutachter bis auf wenige km/h schon bestimmen, d.h.: kein ewiges hin und her mit einer Versicherung, sondern bei Problemen Gutachter der eigenen Wahl beauftragen und nötigenfalls einen Rechtsanwalt. Die Kosten gehen bei Unschuldigkeit an die Versicherung.