... hast Du die Wallbox schon?
Diese Frage kann ich nur mit einem klaren Jain beantworten
Ja, ich habe eine Wallbox, die jedoch mit 900 EUR von der BAFA gefördert (um nicht zu sagen „finanziert“) wurde, aber die ich wegen der Förderung nur privat und nicht für dienstlich genutzte Fahrzeuge verwenden darf. Habe die Rechnung für den Elektriker auch privat gezahlt und keine Vorsteuer gezogen.
Theoretisch müsste ich mir noch für ein paar hundert Euro eine zweite Box daneben schrauben. Durch deren Lastmanagement dürften die auch beide an der selben 11kW Zuleitung hängen und würden auch bei gleichzeitigem Betrieb den LS-Schalter nicht raushauen.
Den Invest würde ich jedoch nicht tätigen, wenn ich damit effektiv auch nur 1x16A laden könnte. Da fehlt einfach der große Vorteil gegenüber einem Schuko-Stecker.
Und zu dem Abrechnungsthema.
Also nach meiner Steuerkanzlei würde ein ungeeichter Zähler bereits nicht genügen um die Stromkosten abzusetzen und die Vorsteuer daraus zu ziehen. Wie sollen die da die ausgelesenen Werte aus der Wallbox (ob mit RFID oder nicht) akzeptieren?
Dann könnte ich quasi auch ein „Stromtankbuch“ mit den angezeigten Werten aus dem Auto (gerne auch mit Foto-Beweis vorher und nachher) führen.