Da ist deine Versicherung anderer Meinung. Kein RDKS - keine Betriebserlaubnis.
Winterreifen und Reifenluftdrucküberwachungssystem (TPMS)
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Das stimmt.
Ist bei neueren Wägen Pflicht.Sonst fährst Du ohne Betriebserlaubnis. Bedeutet Doppelt Ärger
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Um das mal ein wenig aufzubröseln.
Ein nicht funktionierendes RDKS wird bei einer TÜV HU, oder bei einer Polizeikontrolle, als geringer Mangel eingestuft. Grundsätzlich ist man verpflichtet diesen geringen Mangel abzustellen. Macht man dies nicht kann das Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig eingestuft werden. Dafür ist die Zulassungsstelle zuständig und die kann sich dann auf §5 FZV berufen und den Betrieb des Fahrzeuges untersagen.
Für die Versicherung ist ein nicht vorhandenes/funktionierendes RDKS im Falle eines Unfalls natürlich eine gut "Stallvorlage", um sich vor Zahlungen zu drücken. Das würde die Versicherung auch sicherlich ausnutzen und man darf mit ihr in den Clinsch gehen. Sollte man bewusst die RDKS Sensoren weggelassen haben kann einem auch noch Vorsatz unterstellt werden.
Hier noch ein paar Infos vom ADAC dazu:
"Gibt es ein Bußgeld, wenn RDKS nicht funktioniert?
Derzeit hat ein nicht funktionierendes RDKS keine eigene Tatbestandsnummer im Bußgeldkatalog. Eine Bestrafung wäre allenfalls nach allgemeinen Normen zum verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs denkbar. Eine Ahndung mit einem Bußgeld ist – derzeit – aber allenfalls in besonderen Ausnahmefällen vorstellbar.Darf das RDKS legal deaktiviert werden?
Nach einer veröffentlichten Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums ist eine Deaktivierung des RDKS auch im Einzelfall nicht zulässig. Man kann also dieses System nicht aus den Fahrzeugpapieren „austragen“ lassen.Erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bei nicht genehmigter Deaktivierung?
Bisher ist unklar, ob bei einem defekten System die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges erlischt. Aus dem Verkehrsministerium heißt es hierzu:
„In der Genehmigung für das Fahrzeug wird die Genehmigungsnummer des RDKS genannt. Details zum Fabrikat sind dort nicht vorzufinden. Die Entscheidung, ob die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges nach § 19 StVZO erlischt, wenn kein RDKS vorhanden ist bzw. ob das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung keine Plakette bekommt, liegt bei den Zulassungsbehörden bzw. deren nachgestellten Institutionen.“ADAC, Juristische Zentrale"
Gruß Jim
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Hier muß man aber auch zwischen einem Defekt und einem vorsätzlichen weglassen der Sensoren unterscheiden.
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Hier muß man aber auch zwischen einem Defekt und einem vorsätzlichen weglassen der Sensoren unterscheiden.
Würde ja einer nicht genehmigter Deaktivierung entsprechen wie Jim das ja schon angemerkt hatte.
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Ich verstehe den Grund der Deaktivierung nicht ganz.
Geht es hier tatsächlich um den Anschaffungspreis der RDKS.
Weslhalb sollte man das sonst weg lassen.
Wobei mir das auch nicht ganz klar ist.Man kauft ein Auto (irgendwo zwischen 20.000 und 40.000 €) und spart dann an den RDKS ???
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Geht es hier tatsächlich um den Anschaffungspreis der RDKS.
Denke es ging DUC um diesen Anschaffungspreis, ansonsten wäre es unsinnig darauf verzichten zu wollen.
Man kauft ein Auto (irgendwo zwischen 20.000 und 40.000 €) und spart dann an den RDKS ???
Du hast recht, bei max 1% vom Kaufpreis des Fahrzeuges macht es überhaupt keinen Sinn drüber nachzudenken. 1% max. gespart aber keine Betriebserlaubnis mehr.
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Mir geht es nicht um kosten,ich brauche das nicht,Autos sind 100 Jahre auch ohne gefahren.Auch habe ich nur meine Meinung gesagt und es keinem empfohlen.
Wer sich auch im Reserverad eines einbauen möchte,kann es von mir aus machen. -
Viel Spaß mit dem geblinke und gebimmel...
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Da blinkt und bimmelt nix,oder hast du es probiert?