Da Hyundai Deutschland das Fahrzeug nicht ausgeliefert hat ("Österreicher"), ist man dort auch nicht zur Wandlung des Kaufvertrages verpflichtet. Hyundai Deutschland ist ja nicht Vertragspartei. Eine Wandlung würde nur über den tatsächlichen Verkäufer gehen.
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So ein Quark, dann hätte mir der Händler wohl am Dienstag nicht die Wandlung angeboten, am Montag kann ich mir einen N-line ansehen, wenn er mir zusagt, nimmt er meinen zurück.
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So ein Quark, dann hätte mir der Händler wohl am Dienstag nicht die Wandlung angeboten, am Montag kann ich mir einen N-line ansehen, wenn er mir zusagt, nimmt er meinen zurück.
Nö, das ist kein "Quark" sondern das BGB:
Zitat von BGBDer Anspruch auf Wandelung war im deutschen Kaufrecht ein Gewährleistungsanspruch bei Sachmängeln. Nach der Legaldefinition in § 462 BGB a.F. handelte es sich dabei um die Rückgängigmachung des Kaufes. Der Käufer konnte nach der Wandelung den Kaufpreis zurückverlangen und der Verkäufer die Kaufsache.
Aber gut, wenn Dein Händler Dir das Angebot macht. Sehr kulant!
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Wie auch immer, es ist die beste Lösung, für mich, denn ein Ende ist nicht in Sicht, der Fahrersitz ist auch noch reklamiert, da weiß auch keiner wann die Reklamation anerkannt und er gewechselt wird
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am Montag kann ich mir einen N-line ansehen, wenn er mir zusagt, nimmt er meinen zurück.
Ich drücke Dir fest die Daumen, dass es klappt!
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Die N~Line würde mir, ungesehen, gefallen.
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So ein Quark, dann hätte mir der Händler wohl am Dienstag nicht die Wandlung angeboten, am Montag kann ich mir einen N-line ansehen, wenn er mir zusagt, nimmt er meinen zurück.
Musst du was draufzahlen?
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Rockefeller das weis ich noch nicht, erfahre ich erst am Montag
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Ich drücke Dir fest die Daumen, dass es klappt!
ich auch
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Immer das lange Warten