Wenn die Akkus raus sind...
Bei 100 kg Stützlast und einem entsprechendem Fahrradträger kannst Di die auch drinlassen. Ich fahre locker 2 E-Bikes durch die Gegend. Wiegen insgesamt 59 kg, also kein Problem. Der Träger ist bis 70 kg freigegeben.
Wenn die Akkus raus sind...
Bei 100 kg Stützlast und einem entsprechendem Fahrradträger kannst Di die auch drinlassen. Ich fahre locker 2 E-Bikes durch die Gegend. Wiegen insgesamt 59 kg, also kein Problem. Der Träger ist bis 70 kg freigegeben.
Ich nehme die Akkus immer aus den Rädern, die wiegen beide bestimmt 10 kg und die muss ich nicht hinten auf den Fahrradträger heben wenn jedes Rad 26 kg mit Akku wiegt.
Monstaber1956 : richtig, deshalb nehme ich sie auch raus. Ich meinte, daß sie bei entspr. Stützlast und Träger drin bleiben können und so durch die Gegend gefahren werden können. War vllt. mißverständlich.
Laut Betriebsanleitung sollen die Akkus IMMER beim Transport auf dem Dach und auf dem Haken aus den Fahrräder genommen werden.
Durch die Vibrationen können sich die Akkus lösen und Schaden verursachen, welche von keiner Versicherung übernommen werden.
Vom Verlust eines Akkus reden wir hier gar nicht erst.
Es wurden auch schon Versionen im Bußgeldkatalog angeboten, welche jedoch noch nicht in Kraft gesetzt wurden. Aber kommt bestimmt noch.
Kann ich jetzt aber nicht mehr kontrollieren, da ich mich in den Ruhestand begeben habe.
Laut Betriebsanleitung sollen die Akkus IMMER beim Transport auf dem Dach und auf dem Haken aus den Fahrräder genommen werden.
Durch die Vibrationen können sich die Akkus lösen und Schaden verursachen, welche von keiner Versicherung übernommen werden.
Das mit den Vibrationen klingt ja witzig, wenn ich bedenke das ich mit meinem E-Mountainbike Drops aus bis zu 1m höhe mache und Sprünge von gut 3 - 4m länge, ist da nichts mit Vibrationen da kann man schon von einem Erdbeben reden was das Bike, der Akku und die ganzen komponenten da durch machen und es passiert damit überhaupt nichts, da fällt nichts aus oder ab oder explodiert.
Das der Akku beim Transport aus dem Bike raus soll hat einfach nur den Hintergrund das es im Falles eines Auffahrunfalles ganz schnell ganz ecklig für alle beteiligten werden kann wenn der Akku durch eventuelle Verformung des Fahrradrahmens auch verformt wird bzw. schaden nimmt, denn dann ist ein Feuer meist nicht mehr weit entfernt.
Auch sollte der Akku aus Gewichtsgründen entfernt werden, denn es ist schon ein Unterschied ob ich 2 Fahrräder mit knapp über 50 kg auf dem Träger habe oder am ende weniger als 45 kg, manche Träger sind da nämlich schon an der Grenze von dem was sie können.
Gruß
Maik
Ok Maik, sind Argumente.
Habe jetzt wieder Fragen an alle, welche eine AHK haben. Hatte gestern ein Gespräch mit der Geschäftsleitung, da nach dem Wechsel der Zugvorrichtung jetzt an beiden Kotflügeln Spaltmaße in Form von Keilen vorhanden sind. Es wurde mir erklärt, dass die Versteifungsbleche entfernt werden mussten, damit der Träger angebaut werden kann. Die Spaltmaße können durch anheben der Stoßstange wieder begradigt werden. Sind natürlich nach Loslassen der Stoßstange wieder da. Hat jemand Ahnung, ob das entfernen der Versteifungen auf beiden Seiten fachgerecht sein soll. Vor dem Unfall war die AHK auch schon dran, ohne diese unterschiedlichen Spaltmaße. Bilder 1 und 2 "Normalzustand" 3 und 4 mit Anhebung der Stoßstange, so dass die Spaltmaße parallel werden.
Wenn ich Last auf die Anhängerkupplung gebe, wird sich das Spaltmaß oben noch vergrößern?
Danke für Rückmeldungen
Ist die Stoßstange auch richtig angebaut, die muss oben in der Mitte in die Halterung geschoben werden. Da muss man genau hinsehen, war bei meiner Montage auch daneben und passte nicht richtig.
Darf ich fragen was für einen Hersteller du genommen hast Achim?
Ich habe eine Westfalia Anhängekupplung verbaut.