Dänischen T-GDI gekauft. Keine Info über ersten Ölwechsel --> Garantie verloren?

  • Also unser Händler gehört zum sogenannten EGA-Verbund. Ist ein 100% offizieller Hyundai-Partner.


    Ich habe auch so eine dumme Frage gestellt. Er sagte es ist ein deutsches Fahrzeug das aus Belgien wieder zurück importiert wird.


    Er hat das dann folgendermaßen erklärt. Ein anderer EGA-Verbundhändler bestellt das Fahrzeug. Ganz normal für den deutschen Markt. Nachdem das Fahrzeug hergestellt wurde wird es an einen belgischen Händler geliefert. Dieser wiederum lässt das Auto als Importfahrzeug aus Deutschland einmal in Belgien zu. Dann geht das Auto von dem belgischen Händler per Spedition an den deutschen Händler. Dieser hatte das Auto aus Belgien zurück nach Deutschland importiert wo das Auto ja eigentlich hin sollte. Von dort aus wurde es dann wieder per Spedition zu unserem Händler innerhalb dieses EGA-Verbandes geliefert.

    Somit ist es ein Hyundai Tucson der für den deutschen Markt produziert wurde, Aber offiziell von einem belgischen Händler nach Belgien importiert wurde und ein deutscher Händler hat es dann wiederum aus Belgien zurück nach Deutschland importiert.

    Also reimportiert.

    Dieser Händler dient nur als Zwischenhändler. Gekauft haben wir ein deutsches Reimport Fahrzeug mit vollständiger Garantie. Wir haben es ja über einen autorisierten Hyundapartner gekauft.


    Natürlich konnten wir es nicht so bestellen wie wir es haben wollten, zu dem Zeitpunkt hat Hyundai überhaupt keine Bestellungen mehr für den Tucson angenommen. Aber wir haben ja genau das Auto genommen, dass wir haben wollten. Den dicken Benziner mit allem was die Aufpreisliste hergibt. Und wir müssen sagen, es war eine gute Entscheidung. Ein tolles Auto.


    Das einzige was bei uns weg fällt, das ist die Mobilitätsgarantie. Die gibt es bei in Belgien zugelassen Autos nicht. Diese haben wir aber über den Händler bekommen mit gleichen Leistung. Auch die offizielle Anschlussgarantie von Hyundai nach 5 Jahren gibt es bei einem Reimport nicht. Dafür bietet er aber einen Anschlussgarantie über einen externen Versicherer an. Nur leider bietet der nicht die gleichen Leistungen wie Hyundai selbst. Aber dafür ist er auch günstiger.

    Aber die kann ich immer noch abschließen solange die original Garantie noch läuft.


    Das ganze Hin und Her spart am Ende Geld. Aber es ist ein waschechtes, für Deutschland produziertes Auto. Nur halt mit einer belgischen Erstzulassung. Damit gelten die Garantieleistungen für Belgien.

  • Ich finde es einfach nur krank, daß ein Auto erst zigmal durch Europa gekarrt wird, damit es dann, vor allem trotz, der Speditionskosten, billiger verkauft werden kann als eines, was direkt für D produziert wurde und direkt hier verkauft wird.

    Abartig, aber wahrscheinlich so gewollt.

    Hat aber jetzt langsam auch wieder nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun.


    Nochmal mein Vorschlag: frag einfach beim Vorbesitzer an oder in der Werkstatt Deines Vertrauens, was im System über das Auto abgespeichert ist.

  • Der Fragesteller Finndus hat aber bei einem freien Händler gekauft (#3). D.h. der Thread ist wieder mal abgetriftet.

    Das hier ist ein typisches EU-Gebrauchtfahrzeugproblem.

    Der Fragesteller sollte sich erstmal kundig machen, welche Intervalle in Dänemark gelten, wenn das Fahrzeug dort betrieben wurde. Dann evtl. vom Verkäufer die Nachweise einfordern. Evtl. muss er dann entscheiden, ob er das Fahrzeug wieder auf den Hof stellt (was natürlich mit finanziellen Verlusten einhergeht) oder mit dem Gekauften lebt. Vielleicht hat er auch Glück und alles wendet sich zum Guten.

  • Sorry für das Abdriften. Ich wollte nur auf die Frage antworten.


    Was das Hin und Her mit einer Spedition soll, weiß ich auch nicht. Liegt aber sicher an den Steuergesetzen in jedem einzelnen Land. Das lässt sich aber nur von der Politik lösen.


    So, zum Thema. Wenn er das Auto bei einem freien Händler gekauft hat und den 1. Ölwechsel in einer Vertragswerkstatt nicht nachweisen kann, müsste nach den Garantiebedingungen die Garantie futsch sein.

    Da wird es wohl nur helfen den Vorbesitzer zu kontaktieren und um einen eventuellen Beleg zu bitten. Den wird es vermutlich aber nicht geben. Ergo keine Garantie mehr.

    Zumindest sehe ich das so. Über solche Dinge habe ich mich vor unterschreiben des Kaufvertrages informiert. Gerade Garantien der Hersteller sind auch immer an gewisse Bedingungen geknüpft.

    Gelten die 2 Jahre Gewährleistung eigentlich für ganz Europa?

  • Ob die Gewährleistung in ganz Europa oder nur in Deutschland gilt, müsste hier egal sein, da Finndus seinen Wagen bei einem deutschen Händler gekauft hat. Aber eine Gewährleistung ist eben keine Garantie...

    Gruß Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

    (Alternativen: Smart 453 Cabrio, BMW R1250GS Adventure, Suzuki Burgman 200, eScooter)

  • Wenn aber die Garantie eine vom Händler zugesagte Eigenschaft ist, also im Kaufvertrag steht, hat Finndus gute Karten gegenüber seinem Verkäufer und kann auf eine Wertminderung oder Wandlung des Kaufvertrags bestehen.

    Gruß Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

    (Alternativen: Smart 453 Cabrio, BMW R1250GS Adventure, Suzuki Burgman 200, eScooter)

  • Hast du schon mal Kaufverträge für Gebrauchtfahrzeuge gesehen, gelesen und verstanden? In den Vordrucken steht nichts von Garantie, sondern da wird auf die Einjährige Gewährleistung hingewiesen. Jeder Gebrauchtwagenhändler wäre doch bescheuert, und nebenbei auch nicht mehr existent, wenn er Garantie geben würde. Die haben mit der Gewährleistung schon genug Ärger am Hals.