Nun es amüsiert mich, das da inmer Ausreden gebraucht werden.
In A und in D ist es im Gesetz, welches jedem Autofahrer bekannt sein muß, das die Benutzung solcher Warneinrichtungen verboten sind.
Mein obriger Neujahresvorsatz ist noch immer aufrecht.
Da liegst du leider falsch.
In Ö sind und waren Warneinrichtungen stets erlaubt. Aktive Abwehrmaßnahmen (Störsignale etc.) hingegen sind unzulässig.