Glückwunsch Habe übrigens die Abmeldung des Alten und die Anmeldung des neuen zusammen gemacht. Dann mit dem Alten und den entwerteten Kennzeichen am Auto zum Händler gefahren. Das ist erlaubt und du hast noch Versicherungsschutz bis Mitternacht
Das würde mich jetzt aber interessieren, wo man finden kann, daß das fahren mit entwerteten Kennzeichen auf öffentlichen Straßen erlaubt ist. MW braucht man dafür Kurzzeitkennzeichen, dafür gibt es die nämlich.
Und bitte keine Aussagen wie: wurde mir auf der Zulassungsstelle/beim Händler so gesagt.