Wie hatten das Thema im Zusammenhang mit (Neu-)Fahrzeugen bei Darmas hier ja auch schon mal. Da ich gerade auch Ausschau nach einem Sportage als Alternative zum Tucson halte, hatte ich auch gerade den Fall eines Angebotes bei mobile.de, bei dem der Hagelschaden nicht in der Anzeige genannt wurde. Beispiel:
https://suchen.mobile.de/fahrz…0c-244b-9c1f-b794b74e720f
Es schwirren z.Z. am Markt scheinbar div. Angebote zu Kia Sportage mit Hagelschaden rum. Bei manchen Angebote wird auch direkt von dem Händler darauf hingewiesen (Bsp.: Hagelschaden im Werk von Hersteller behoben) und manche Händler weisen, zumindest in ihre Anzeige, nicht darauf hin.
Der Händler, mit dem ich gerade gesprochen habe und in dessen Anzeige der Hagelschaden nicht genannt wurde hat, als ich direkt danach gefragt habe, dann auch gesagt das das Fahrzeug einen Hagelschaden hatte, sie aber von Kia eine "Bescheinigung/Bestätigung" hätten, dass es sich (trotzdem) um ein Neufahrzeug mit voller Garantie handeln würde und sie somit den Hagelschaden gar nicht angeben müssten. Ich halte diese Aussage für falsch, aber lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren.
Auch wenn für mich so ein "Hagel-Fahrzeug" nicht wirklich in Frage kommt, interessiert mich trotzdem wie das mit der Angabe dieses Schadens aussieht. Sprich stimmt die Aussage des Verkäufers das er den Schaden beim Verkauf nicht angeben muss, wenn das Fahrzeug bereits im/ab Werk instandgesetzt wurde? Außerdem: Ein Hagelschaden kann ja auch ganz unterschiedlich ausfallen, sprich 3 - 4 Beulen, oder auch 30, 40, 50 incl. zerdepperten Scheiben. Muss der Schaden nicht, nicht unbedingt, oder erst ab einem bestimmten Schadensumfang angegeben werden?
Über Tante Google finde ich dazu auf die Schnelle leider nur unterschiedliche Aussagen. Gibt es dazu eine endgültige Rechtsprechung?
VG Jim