Zum Update gehört der ganze Prozess und nicht nur die Datenbereitstellung solange der Kunde nicht selbst offiziell die Möglichkeit zum einspielen hat. Alles andere, finde ich, ist an den Haaren herbei gezogen.
Aktuelle Firmware / Kartenversion
-
-
@minkimanki
In dem Antwortschreiben von HMD steht 'in der Regel' bzw. 'den Hyundai Partner bitten'. Klingt für mich nicht wie ein Rechtsanspruch.
Im übrigen zeigen die Erfahrungen einiger User hier ( mich eingeschlossen ), dass einige Hyundai-Partner das wohl genauso sehen -
Die Änderung in den MapCare-Bedingungen und - Erläuterungen ist bemerkenswert: In der alten Version hieß es, der "gesamte Vorgang ist für Sie kostenlos" - in der neuen ist davon nicht mehr die Rede, vielmehr ist da ein nur noch von der kostenlosen Bereitstellung des Updates (=eines Programms) die Rede. Das könnte durchaus zielgerichtete Absicht sein, so wie es auch @reflex mehrfach geschrieben hat.
Aber unabhängig davon sollte jeder FHH im Sinne der Kundenbindung davon Abstand nehmen, solch eine Lappalie zu berechnen...das könnte sich rächen... -
Ich finde jetzt meine letzte Rechnung nicht, aber dort war (neben dem Ölwechsel und Sicherheitscheck) die Update-Installation explizit mit Preis 0 Euro aufgeführt und der Bemerkung, dass die Kosten dafür von Hyundai getragen werden. Es ist durchaus möglich, dass Hyundai inzwischen gegenüber den Autohäuser diese Rückerstattung eingeschränkt hat. Alle außer dem Tucson T-GDI müssen nur alle zwei Jahre in die Werkstatt, was auf dem aktuellen Standpunkt für Hyundai quasi die Kosten halbiert (anstelle eines jährlichen Navi-Updates).
-
die Update-Installation explizit mit Preis 0 Euro aufgeführt
Dabei ging es vermutlich nur um das Update der Navisoftware. Das war in der Tat von Hyundai vorgegeben und die Kosten wurden dann wohl auch von Hyundai getragen.
Das galt aber nicht für das Kartenupdate. Das hat mein Händler 'folgerichtig' auch nicht mit gemacht -
Jetzt muss mir nur jemand erklären, was unter "kostenloser Bereitstellung" zu verstehen ist.
Als mein Händler dieses Argument anbrachte, habe ich sofort die " kostenlose Bereitstellung" eingefordert.
Wie ist nicht meine Sache.
Er hätte mir ja den PC Zugriff gewähren können, oder eine Karte mit der Software zur Verfügung stellen können damit ich kopiere.
Ein Spaß würde die juristische Klärung bei Fehlfunktionen werden, da ohne Softwareupdate die neue Karte nicht einsetzbar ist, und das Softwareupdate kampagnen mässig vom Händler aufgespielt werden muss.
Aber wie schon gesagt zum Zeitpunkt des Kaufes habe ich einen, auf Grundlage des gültigen Prospektes mit genannten Bedingungen, rechtskräftigen Kaufvertrag abgeschlossen. Alle zum damaligen Zeitpunkt zugesagten Eigenschaften und Bedingungen sind im Rahmen einer justiziablen Prospekthaftung von beiden Seiten zu erfüllen.
Ich werde jedenfalls, mindestens in den fünf Jahren, keinen Cent für ein Update zahlen. -
Naaabend,
Ich bin nach einigem googlen mal so klein krämerisch....
Laut Duden ist die Bedeutung des Wortes Update - aktualisierte [und verbesserte] Version einer Software, einer Datei o. Ä..
Die Formulierung für - ein Softwareprogramm, eine Datei o. Ä. auf einen aktualisierten [und verbesserten] Stand bringen - ist updaten.Hyundai verwendet die Formulierung "Die Updates können problemlos bei der jährlichen Wartung beim Hyundai Händler aufgespielt werden.". Sie unterscheiden hier ebenfalls zwischen dem Update und dem Vorgang des aufspielens. Dazu passt auch für mich die hier gepostete Aussage von HMD - den Händler zu bitten....
Im Zweifel sehe ich hier die Händler im Recht, wenn sie den Vorgang berechnen, teile jedoch Willys Meinung, dass ein Händler im Sinne der Kundenbindung und der schwammigen Formulierung auf eine Berechnung verzichten sollten. Ich denke mal, dass pfiffige Händler die AW so in der Rechnung verstecken, dass es eh keinen auffällt und für das "Update" 0 Euro auslisten.
Aber auch das, was ich jetzt schrieb - sind nur Spekulationen. Die einzigen, die die Lösung wissen, sitzen bei HMD. Und da das keine Dussel sind, werden sie - wie in D üblich - die Leistungsumfang auch sicher in einer AGB genauer definieren um im Rechtsstreit keiner Spekulation ausgeliefert zu sein, wie wir sie hier betreiben.
-
Frank, das nenne ich mal zielgerichtetes Herangehen und Definieren einer Problemstellung - Kompliment
Viele Grüße
Willy -
Na, mal gespannt wie sich das weiter entwickelt.
Für mich hat sich das Thema für ein Jahr jetzt erst mal erledigt . Nächstes Jahr lege ich direkt den Kaufvertrag mit Prospekt vor und beharre auf Vertragserfüllung aber vielleicht ist bis dahin das Kartenupdate selbst problemlos möglich.
Das Update der Systemsoftware ist eh über entspr. Hyundaikampangne unabhängig davon geregelt. -
Was ein glück das ich solche Sorgen nicht habe.