Hallo,
da das im Thread Anhängerkupplung größere Ausmaße annimmt hier ein extra Thread dazu:
Voraussetzung für die 100 Km/h-Zulassung:
- Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
- Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
- Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h (Klasse L) zugelassen sein. Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
- Es muss eine 100-km/h-Plakette am Heck des Anhängers angebracht sein.
- Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
- Es müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (auch zGG = zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:
- 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
- 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
- 1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stoßdämpfer
- Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden.
Bei weiteren Fragen würde ich mich direkt an die Zulassungsstelle oder den TÜV wenden.
Aber bitte keine "Beim Wohnwagen muss glaube ich"
Das bringt uns nicht weiter.
"muss der Anhänger abgelastet werden"
Wie schon im anderen Thread beschrieben, musste ich damals meinen Pferdeanhänger um 500 Kg ablasten.
Da jetzt der (mein) Tucson nur 1900 Kg ziehen darf, komme ich mit dem Anhänger (800 Kg), dem Großpferd (600 Kg) und dem weltbesten Pony (400 Kg) genau hin.
Bleibt sogar noch eine Reserve für 2 Sättel, Grill und Kiste Bier!